• Wie gesagt, vorher bitte erstmal RICHTIG lesen, dann posten!

    :roflmao: :rotfl: ....wer richtig lesen kann ist immer im Vorteil, Lieber Dante , da hast Du vollkommen recht ! Zeigt sehr deutlich wie sehr so einige " Experten " voll in der Materie dann stecken ! Doch Dir wurde ja geholfen !

    Viel Glück euch Beiden weiter :thumbup:

  • Das ist der offizielle Antrag für das nationale Visum mit Aufenrhalt für über 3 Monate, darunter fällt auch das FZF Visum. Es wird aber nicht klar getrennt zwischen unbefristetem und befristetem Visum, einiges ist doppelt. Ein Visum zählt auch zur Aufenthaltserlaubnis, hat aber nichts mit dem in Deutschland zu beantragend Aufenthaltstitel zu tun.
    Wie gesagt, vorher bitte erstmal RICHTIG lesen, dann posten!

    Seltsam, dass man in 2 anderen Foren sofort kapiert hat, was ich meine und die Passagen auch zuerst unverständlich fand, ohne dumme Kommentare und 18 substanzlosen Antworten.


    Vielleicht sind die in den anderen 2 Foren einfach schlauer.
    Ich hab mir den Antrag jetzt nochmal durchgelesen, und ich denke ich kann richtig lesen, und finde da auch jetzt noch weder was konfus noch unverständlich.
    Es ist halt ein typisches Standardformular in Behördendeutsch.

    Den Vorwurf, daß jemand etwas nicht richtig gelesen hat kann ich ja noch verstehen. Passiert schliesslich jeden mal.
    Um substanzlose Antworten und dumme Kommentare zu solch "komplizierten Vorgängen" die Dir nicht einleuchten wollen zu vermeiden, ist das dann wahrscheinlich die falsche Plattform für solche deiner Posts. Wenn mir jemand Hilfe anbietet und ich habe keine Verwendung dafür oder finde sie unpassend, dann kann man auch höflich ablehnen und muß nicht "nachtreten".

  • Minuteman

    Zum alten Thema:

    Wenn es die 1000. Copy and Paste Aktion ist mit der alles zugemüllt wird, steckt dahinter schon ein Muster und wenn nicht einmal die Fragen gelesen werden ist das Ganze langsam fragwürdig.
    Ich bin hier nicht der Einzige, der sich dadurch langsam etwas verarscht vorkommt.


    Zu deiner Antwort auf Seite 1:

    Man kann entweder konstruktive Antworten zu Fragen geben oder es bleiben lassen!

    Deine Antwort gibt nur einen selbstverliebten Monolog wieder, der deine Fähigkeit hervorhebt wie gut du Beamtendeutsch verstehst. Gemeinnützlicher Inhalt = nicht vorhanden.
    Anstatt inhaltsleere Monologe vom Stapel zu lassen, hättest du 1. meine Fragen überhaupt lesen können und 2. dein Fachwissen und Energie für konstruktive Antworten auf meine Frage verwenden können.
    Ich zähle mich zu der Gruppierung Idioten, die Beamtendeutsch nicht logisch finden und auf Anhieb verstehen.
    Und die Leute in den anderen Foren sind nicht intelligenter, sie haben nur den Sinn von "Hilfegeben" verstanden und anstatt über Nonsens zu diskutieren konstruktive Antworten zu geben. In sage und schreibe 1. POST. :golly:

    Und wie man schon in der Antike begriffen hat: "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten". Ich verstehe nicht, wieso man sich hier so schwer tut?
    Vielleicht liegt es daran, dass man den Thread mit einer Politdiskussion über Ost und West-Ukraine verwechselt hat? :roflmao:

    Ansonsten bitte den Thread closen, weil er völlig fürn Arsch ist.
    Inhaltsleere Monologe bringen weder mir was, noch neuen Useren oder Besuchern, die ähnliche Fragen haben. ;)

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

  • Reden wir nicht über sie, schau und geh deinen Weg.

    Ach, das kommt - glaube ich - von Deinem Nick-Vorbild, oder dachtest Du gar "Dante, das klingt schick" dann wär es nun kein Vorbild sondern nur ein Nachäffbild. Ich halte es da wie gehabt, wenn jemand Probleme beim Ausfüllen eines Formulars hat helfe ich, wenn jemand nur um etwas zu beweisen Hilflosigkeit zu simulieren müssen glaubt ist dem nicht mehr zu helfen, er ist nur ein armes Licht.

  • IBN
    Gut, wenn du persönlich werden willst, gerne. Warst zwar gar nicht gemeint. :lol:
    Altersparanoia?


    Was willst du armes, peinliches Würstchen mir eigentlich unterstellen?

    Geh lieber mal zu Weightwatchers, wenn wir schon bei Selbstreflexion und Spiegel bild sind. :roflmao: :rotfl:

    https://signup.weightwatchers.de/SignupVersions/Online/StepOne.aspx

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

  • mbert

    Ich hatte schon vorher auf Schließung gebeten. Ich kann auch nix dafür, wenn IBN Dinge, die vor seiner Anmeldung entstanden sind, nicht versteht.
    IBN war der Ansicht grundlos persönlich werden zu müssen und von so jemanden laß ich mich bestimmt nicht beleidigen,
    vorallem wenn solche Aussagen auf eigenen, tiefenpsychologischen Problemen liegen.

    Ich habe zum Thema alles gesagt. Thread kann geschlossen werden. :)

    Ich hoffe nur Minuteman nimmt es wie immer sportlich und heult jetzt nicht auch noch rum oder nimmt es persönlich. :)

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

  • Ich habe zum Thema alles gesagt. Thread kann geschlossen werden.

    Wäre im Interesse ALLER wohl der Sinnvollste und Beste Weg, den hier zuvor Dante schon einmal vorgeschlagen hat. Daher auch meine Bitte das Ding schliessen, andere wurden wegen weniger schon verschoben ! Danke.

  • 19. Wie ist man untergebracht**: Gilt das nur für befristetete Visa?

    Steht da daß es nur für befristete Visa gilt? Nein!
    Also nach besten Wissen und Gewissen Antworten!

    20. Zweck: eheliche Lebensgemeinschaft
    Jetzt wird man schon wieder nach dem Wohnort gefragt, außerdem nach Namen der Verwandten.
    Es sollte doch klar sein, das es sich um einen Ehegattennachzug handelt.

    Die Adressangebe bezieht sich hier auf den Arbeitgeber, Verwandte ( die direkten Verwandten deiner Frau welche sich ggf. schon in D aufhalten und nicht die angeheirateten )
    Also einfach einen Querstrich machen!

    23. Dauer des Aufenthalts: Was soll da rein - unbefristet?

    Auch hier genau lesen: BEABSICHTIGTE DAUER. Da Du vorhast ( also die Absicht ) das Deine Frau unbefristet in D lebt einfach reinschreiben VON: "Datum der Einreise" BIS: Unbefristet! Oder Querstrich, weil...
    ...am Ende des Formulars sowie nochmals die Möglichkeit besteht genau anzustreichen das Du die Aufenthaltserlaubnis für unbefristest beantragst dürfte es dann auch für den Sachbearbeiter klar sein!

    26. Zählt dazu auch ein abgelehntes Besuchervisum?

    Steht ja schliesslich da! GENAU LESEN!
    Zitat: ".....oder eine Einreise in die Bundesrepublik verweigert worden!"
    Ein abgelehntes Bsuchervisum ist doch eine Verweigerung zur Einreise, oder?

    27b. Familienversichert (wäre dann ja erst zukünftig)?

    JA, es besteht Krankenschutz für Deutschland, welche als erstes durch die Auslandsreiseversicherung und dann durch die Familienversicheung abgedeckt ist!
    Die Frage lautet einfach nur: "Besteht Krankenschutz für Deutschland?" Wenn Du jetzt tief in Dich hineingehst wirst Du feststellen das hier ein einfaches "JA" reicht!
    Also hier ein schlichtes und einfaches JA!!! reinschreiben! Sie fragen ja weder nach dem Typ der Versicherung noch nach der Versicherungsgesellschaft.


    Deine Antwort gibt nur einen selbstverliebten Monolog wieder, der deine Fähigkeit hervorhebt wie gut du Beamtendeutsch verstehst. Gemeinnützlicher Inhalt = nicht vorhanden.
    Anstatt inhaltsleere Monologe vom Stapel zu lassen, hättest du 1. meine Fragen überhaupt lesen können und 2. dein Fachwissen und Energie für konstruktive Antworten auf meine Frage verwenden können.

    Dem antworten auf Deine Fragen bin ich ja jetzt nachgekommen. Wie Du siehst braucht man eben nur die Formulare genau lesen und man weiß was gemeint ist, desweiteren antwortet man einfach nach dem was gefragt wird! Kurz und knapp!
    Deswegen hoffe ich Du siehst es auch sportlich wenn ich auf Deine Vorwürfe "Erst mal richtig lesen" dann dementsprechend antworte!

  • Zitat von »Dante«
    26. Zählt dazu auch ein abgelehntes Besuchervisum?

    Steht ja schliesslich da! GENAU LESEN!
    Zitat: ".....oder eine Einreise in die Bundesrepublik verweigert worden!"
    Ein abgelehntes Bsuchervisum ist doch eine Verweigerung zur Einreise, oder?

    Was wäre denn in Deinen Augen eine Verweigerung der Einreise?

    EIn abgelehntes Besuchervisum würde ich mehr oder weniger auch als eine EInreiseverweigerung ansehen :sorry:
    Ich weiß aber jetzt ehrlich gesagt auch nicht mehr genau was wir letztes Jahr dort zu diesen Punkt geschrieben bzw. angekreuzt hatten.

  • EIn abgelehntes Besuchervisum würde ich mehr oder weniger auch als eine EInreiseverweigerung ansehen

    Nicht mehr oder weniger, sondern es ist ganz klar eine Einreisevrweigerung!
    Das "ODER?" sollte ein kleiner Seitenhieb Richtung Dante sein 8)

  • Nicht mehr oder weniger, sondern es ist ganz klar eine Einreisevrweigerung!
    Das "ODER?" sollte ein kleiner Seitenhieb Richtung Dante sein 8)


    Achso sorry dann hatte ich das falsch vertsanden.

  • Ich kann hier auch mal genau aufzeigen, wieso ich einige Punkte damals und nach wie vor nicht für ein eindeutig halte und es gewagt habe zu fragen:

    19) "Ausreichender Wohnraum wird bei Familiennachzug zu Ausländern benötigt (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Bei Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen spielt die Wohnungsgröße keine Rolle, da es keine Regelung wie den § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG gibt. Es darf allerdings keine längerfristige Obdachlosigkeit drohen, da dies einen Ausweisungsgrund im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr.5 AufenthG darstellen würde und die AE abgelehnt werden könnte."

    Beim Ehegattenachzug ist die konkrete Größe irrelevant, dewegen meine Verwirrung! Daher muß es sich eigentlich um ein befristetes Visum handeln.
    Es darf nur keine Obdachlosigkeit drohen > Deutsches Recht. Habe ich nicht erfunden!

    23) Könnte genau so gut nur für befristete Visa sein, da vorher klar ist, dass es sich um den Ehegattennachzug handelt. Für mich auch nicht eindeutig klar.
    Weil später auch im Block nach Arbeitgeber und Verwandten gefragt wird. Indiz für befristetes Visa.

    26) Laut info4alien.de gehört ein "Besuchervisum" nach orginal Wortlaut nicht dazu. Denn die Einreise wurde nicht verweigert (Z.B am Flughafen oder Grenze) , sondern das Visa wurde nicht von der Botschadft erteilt. Juristicher Unterschied! Es geht hier nämlich wohl eher um strafrechtliche Vorfälle und damit Einträge im Zentralregister! Man muß das mit dem Besuchervisum ja niemandem auf die Nase binden, wenn es nicht eindeutig gefragt wird

    >> Deswegen meine Frage!

    27b) handelt es sich nur für die KV in Deutschland oder zählt dazu auch die Incoming KV für den Zeitraum bis zu Erteilung der Familienversicherung. Auch nicht auf Anhieb klar!

    Für mich sind die Blocks gemischt und nicht eindeutig getrennt und dewegen für mich auch nicht logisch aufgebaut, nach wie vor!

    Meine Frau hat kein Bock wegen "Beamtendeutsch" 2x 2000 km mit dem Bummelzug nach Kiew zu fahren, weil eventuell doch was fehlt oder falsch ausgefüllt wurde, deswegen frage ich nach, bekam außer hier auch konstruktive Antworten, wie man es eigentlich in einem normalen Forum auch erwarten sollte.
    Vielleicht kapierst du jetzt, um was es mir geht? :thankyou:

    Wenn du Copy n Paste Bernie verteidigen mußt -dein Ding- mir geht es langsam einfach nur noch auf die Nüsse. Irgenwann ist die Spam Tonne auch mal voll.

    Mir geht es nicht darum wer den größten Schwanz hat, sondern schlichtweg darum meiner Frau Streß und Ärger zu ersparen. Ganz simpel! :closed:

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

  • Wenn einer nach Hilfe fragt, obwohl es ein Merkblatt gibt, ist es doch erlaubt dieses anzugeben,
    und wenn du Streit suchst, ist mir das zu dumm. Und mein Name ist Bernhard, und nicht copy
    bernie, fasse das das als Beleidigung auf.

  • Wenn ich dann wo anders lesen muss, man habe gehört, die
    Botschaft würde die Visa Gebühr verlangen, für Familien Nachzug,
    ist das ebenso ein nicht Lesen vom Merkblatt. Dort steht das für dieses
    Visa keine Gebühr verlangt wird, und ich glaube nicht,
    das ein Angestellter der Botschaft dieses anders handhabt.
    Anders sieht das beim Visa zur Eheschließung in Deutschland aus.
    Dieses kostet 60 €.