Im SIS System eingetragen - Was nun ?

  • Hallo zusammen,

    um lange Texte für die nächst betroffenen zu ersparen komme ich gleich zur Sache.
    Am 08.08.15 war meine Freundin aus der Ukraine zu mir nach Deutschland zu besuch gekommen ( ich habe sie eingeladen )
    2 Woche Aufenthalt waren geplant und ca. 3 Tage vor Abfahrt ist sie krank geworden.... Zum Arzt eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung geholt also eine Woche Krank geschrieben. Rathaus gegangen und sie bei mir in der Wohnung gemeldet. Zum Ausländeramt nach Marburg gefahren und eine Grenzübergangs Bescheinigung geholt ( glaube das heisst so ) ... dann nach ablauf der Krankmeldung auch zum Bus gefahren usw. Nachts bekomme ich einen Anruf dass sie von der Grenzschutzpolizei in Polen festgehalten wird. Ich soll sie bitte abholen...ok....700km gefahren, angekommen...heisst es ich kann wieder heim fahren denn die deutschen Behörden verbieten ihr quasi die wiedereinreise nach Deutschland. Das Ende vom Lied ist ich habe sie quasi in die Ukraine gefahren sie hat 2 Strafen gezahlt ( nicht der rede wert ) und hat auch etwas unterschreiben müssen dass sie jetzt eine Sperre von 6 Monaten für das Schengen Gebiet hat... Nun ich bin dann zur Ausländerbehörde gefahren und wollte das klären warum und weshalb. Die polen sagten die brauch irgend eine Bescheinigung zum überqueren von Polen mit transit oder so....das wusste der Herr bei der Ausländerbehörde nicht. Nun ist sie in einem so genannten SIS system eingetragen und wird kein Visum mehr bekommen. Wie kann ich jetzt vorgehen da es nicht unser Verschulden war ?

  • Für die besagten 6 Monate dürfte nichts gehen. Abwarten!

    Warum ist das passiert?

    Die Behörden sind nicht dumm und wissen, dass viele Hausärzte "aus Gefälligkeit" krank schreiben.
    Darum gehen viele Firmen z.B. hin und verlangen ein Attest vom Amtsarzt, wenn jemand schon mehrfach "auffällig geworden" ist...

    Und die Grenzer bzw. Behörden haben sich auch gedacht: "Na wenn das nicht mal ein Gefälligkeits-Attest des Arztes gewesen ist..?" - Konsequenz: (Wenigstens) 6 Monate keine Wiedereinreise nach Deutschland!

  • Ich bin mir Christoph hier nicht ganz einverstanden. Mir ist in der Vergangenheit mal etwas ähnliches passiert (wir hatten eine russische Freundin, die in Tschechien studierte, eingeladen, und es stellte sich heraus, dass ihr Visum doch nicht für Schengen galt).

    So ein Eintrag hängt fest die wie die Pest. Z.B. wird bei Erstellung eines Visums immer geschaut, ob es schon mal einen registrierten Verstoß gab, genau so beim Antrag auf Niederlassungserlaubnis.

    Auch wenn es u.U. schwierig wird und das Ergebnis nicht garantiert ist, würde ich auf jeden Fall dagegen angehen. Schreiben aufsetzen, den genauen Sachverhalt erklären usw. Ich bin mir aktuell nicht sicher, aber Du solltest u.U. auch noch mal mit Anwaltshilfe o.ä. überprüfen, ob Du formal alles richtig gemacht hast. Wenn das der Fall ist (oder auch nur schwer nachzuweisen ist, dass Du etwas nicht richtig gemacht oder zumindest nicht guten Glaubens gehandelt hast), sind die Chancen vielleicht nicht so schlecht.

    Ich denke, das bist Du ihr auf jeden Fall schuldig, da sie von so etwas u.U. später richtig Probleme bekommen könnte.

  • Vielen Dank @mbert
    Es geht hier nicht einmal um die Krankmeldung sondern über die Bescheinigung die Ausgegeben wurde vom Ausländeramt. Es wurde einfach das falsche dokument ausgestellt denn eine Verlängerung des Visums ist Grundsätzlich bis zu 90 Tage möglich und bei uns waren es grade mal 7 Tage.
    Wie kann ich denn einen passenden Anwalt finden ? Gibt es da sowas wie eine spezielle Suchmaschine ? Was mich extrem ärgert ist, dass sie hier Urlaub machen wollte und letztlich eine Sperre von 6 Monaten bekommen hat. Als ich im Ausländeramt war ( 2 tage später ) hat der Mann im System nachgeschaut ob sie schon eingetragen ist und er konnte nichts finden. evtl nur eine Frage der Zeit bis sie drin ist ? Was ist wenn ich jetzt erneut ein Visum Antrag stellen würde solange sie nicht im System ist ?

  • Ich kenne leider auch keine Details, wie lange es dauert, bis so ein Eintrag drin ist, aber wenn er vorgenommen wird, dann wird es auch nicht helfen, "schnell" ein neues Visum zu beantragen.

    Was den Anwalt betrifft, habe ich da auch keine Erfahrungen. Ich habe mich damals ohne Anwalt einfach durch telefoniert, das war auch einfacher, weil die betreffenden Behörden alle in Deutschland waren. Man hat mir dann den Ratschlag gegeben, einen Brief zu schreiben.

    Ich vermute, das beste wird sein, dass Du noch einmal zum Ausländeramt gehst und denen Dein Anliegen schilderst. Die müssten ja eigentlich in der Lage sein, Dir zu sagen, an wen Du schreiben kannst, worauf Du achten musst. Und die haben ja auch kein Interesse daran, Dir nicht zu helfen.

    Wenn Du das Gefühl hast, da nicht weiter zu kommen, vielleicht auch einfach nicht alle Information heranbekommst, dann versuche es mal mit einem Anwalt. Um einen zu finden, der sich darauf spezialisiert hat, könntest Du u.U. einfach mal im Ausländeramt fragen, Du willst die ja nicht verklagen :)
    Ansonsten frag einfach mal einen anderen Anwalt, die sind da meist recht kooperativ und nennen gern ein paar Namen.

  • Hallo mbert, vielen Dank. Auf die einfachsten Antworten bin ich garnicht gekommen denn mein Kopf explodiert bald....Von dem allem habe ich nur die Kurzfassung erzählt es ist jedoch viel mehr passiert was auf den Sachverhalt irrelevant ist, jedoch uns viele Nerven gekostet hat. Danke schon mal soweit!

  • WENN, dann musst nicht du einen Anwalt nehmen, sondern deine Freundin...denn SIE ist betroffen (du nur indirekt).
    Und da sie wieder zurück in der Ukraine ist, sollte es einer aus der Ukraine sein. Ich würde mich mal bei einem Fachanwalt in Kiew umsehen.

  • Bestimmt habe ich es falsch verstanden, aber wenn der Pole die Frau in SIS eingestellt hat, ist doch wahrscheinlich auch der Pole dafür zuständig, dass die Frau aus dem SIS rauskommt?!

    Anmerkung: Das mit der Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) war grundsätzlich der einfachste Weg für die Ausländerbehörde, bei einem Flug wäre alles glatt gegangen. Hast du denen dort erzählt, das die Frau über Polen zurück will oder war das kein Thema? Manche Deutsche könne sich nicht vorstellen, dass man XXXX km mit dem Bus fährt, sondern denken automatisch an das Fliegen.

  • WENN, dann musst nicht du einen Anwalt nehmen, sondern deine Freundin...denn SIE ist betroffen (du nur indirekt).
    Und da sie wieder zurück in der Ukraine ist, sollte es einer aus der Ukraine sein. Ich würde mich mal bei einem Fachanwalt in Kiew umsehen.

    Das halte ich für wenig zielführend. Die bittere Realität ist, dass Du als Ukrainer in dem Spiel wenig zu sagen hast. Es könnte zwar sinnvoll sein, wenn sie letztendlich auch ein Schreiben aufsetzt, aber letztendlich hat der Einladende EU-Bürger doch noch die größte Kredibilität.

    Bestimmt habe ich es falsch verstanden, aber wenn der Pole die Frau in SIS eingestellt hat, ist doch wahrscheinlich auch der Pole dafür zuständig, dass die Frau aus dem SIS rauskommt?!

    Das klingt logisch. Leider macht es die Sache nicht einfacher. Aber jetzt geht es ohnehin erst einmal daran, herauszufinden, an wen genau man sich zu wenden hat. Danach wird man sich dann überlegen müssen, wie man das am besten angeht.

  • Danke soweit für eure Beteiligung.

    Folgendes ist inzwischen passiert: Ich war beim Ausländeramt und habe die Situation geschildert.
    Der Mann schrieb ein Schreiben in dem er bestätigt dass die Reisende ein Attest vorgelegt hatte und auch eine GÜB ausgestellt bekommen hat für die wieder Ausreise aus Deutschland. Er sehe darin keinen Grund sie fest zu halten. Dies hat er mit seiner Unterschrift und einem Stempel bestätigt.
    Einen Widerruf haben wir in Russisch geschrieben und es in Polnisch übersetzen lassen, das Schreiben was der Herr angefertigt hat, soll sie dann beifügen zum Widerruf.
    Eins verstehe ich nicht, er wusste dass sie mit dem Bus fährt und hat das ausgestellt. Nun ist es sein Verschulden dass sie ins SIS eingetragen wird. Und er sagt er kann da nichts machen - das kann es nicht sein! Das war ein Fehler seitens der Behörden. Warum wir dafür "aufkommen" müssen wenn diese die Gesetze nicht kennen......


    offtopic:
    Meine Freundin lebt 180km von der Polnischen Grenze. Ich will in 2 Wochen für 2 Wochen zu ihr reisen. Haltet ihr den Ausflug dorthin für sehr gefährlich ? Ich bin ursprünglich in Kasachstan geboren, besitze jedoch einen deutschen Pass.

  • ...
    Und er sagt er kann da nichts machen - das kann es nicht sein! Das war ein Fehler seitens der Behörden. Warum wir dafür "aufkommen" müssen wenn diese die Gesetze nicht kennen......


    offtopic:
    Meine Freundin lebt 180km von der Polnischen Grenze. Ich will in 2 Wochen für 2 Wochen zu ihr reisen. Haltet ihr den Ausflug dorthin für sehr gefährlich ? Ich bin ursprünglich in Kasachstan geboren, besitze jedoch einen deutschen Pass.

    Für Deutschland hat er keinen Fehler gemacht. Es gibt keine richtige Gesetzgrundlage für diese GÜB. Ihm ein Fehlverhalten nachzuweisen halte ich für schwierig. Das er das Visum nicht verlängert hat, hätte bei dir aber auch zu Nachfragen führen müssen. Einmal google und du hättest gesehen, das eine GÜB nur für Deutschland gilt.

    Warum sollte es für dich gefährlich sein?? Deutscher Pass bedeutet für dich freie Fahrt. ;)

    PS: Mit dem Problem bist du nicht allein.

    http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_…6/1060156de.pdf

    Edited once, last by 0815 (September 1, 2015 at 2:45 AM).

  • Eins verstehe ich nicht, er wusste dass sie mit dem Bus fährt und hat das ausgestellt. Nun ist es sein Verschulden dass sie ins SIS eingetragen wird. Und er sagt er kann da nichts machen - das kann es nicht sein! Das war ein Fehler seitens der Behörden. Warum wir dafür "aufkommen" müssen wenn diese die Gesetze nicht kennen......

    Das sehe ich ähnlich wie 0815. Hier ist die Frage, ob die Polen alles richtig verstanden haben. Vielleicht hat da auch jemand überreagiert. Ihr habt das jetzt m.E. richtig gemacht. Jetzt muss man mal abwarten, welche Reaktion auf das Schreiben kommt.

    Meine Freundin lebt 180km von der Polnischen Grenze. Ich will in 2 Wochen für 2 Wochen zu ihr reisen. Haltet ihr den Ausflug dorthin für sehr gefährlich ? Ich bin ursprünglich in Kasachstan geboren, besitze jedoch einen deutschen Pass.

    Außer, dass es eine Gefahr für das Fahrwerk Deines Autos sein könnte :)
    Ich weiß ja nicht, wo's hin geht, von der Entfernung her vielleicht irgendwo zwischen Ternopil und Khelnytskyj? Da sind die Straßen aktuell wirklich ziemlich schlimm...

  • @0815, vielen Dank für deinen Link. Habe die Sache ausgedruckt und werde dies zur Ausländerbehörde bringen und dem Herren das vorlegen.

    @mbert, Ich muss so ziemlich genau nach Ternopil ;)
    Ich fahre mit dem Reisebus, meinem Auto möchte ich das nicht antun =) Und für 130€ hin und zurück mache ich, so denke ich, nichts falsch.

    widerspruch ist abgesand und wird in ca. 12 Tagen dort eintreffen. Das bedeutet dass wir in frühstens 1-2 Monaten eine Antwort erwarten könnten.

    offtopic:
    Weil sie ja jetzt gesperrt ist für über 6 Monate und wir Bedenken haben dass es aufgehoben wird... Haben wir uns entschieden standesamtlich zu heiraten damit ich sie wenigstens her holen kann ohne weiteres. In der Ukraine haben sich die Gesetze zum 1 April 2015 geändert bezüglich der Heirats Geschichte. Nun soll es angeblich viel einfacher sein.

    Sollte ich von sowas lieber absehen oder könnte ich das ohne weiteres so stehen lassen? Dass ich dahin komme, wir zum Standesamt gehen, die Papiere einreichen ( wenn ich eine Beurlaubung von der Arbeit ausgestellt bekomme dass ich nur 1 Woche Urlaub machen darf ) wird das alles noch schneller bearbeitet ( ca. 1-2 Wochen ) Oder könnte diese Geschichte gravierende Folgen haben wenn es bei uns doch nicht funktioniert ? Den schnellen Weg möchten wir gehen, da ich ab dem 1.10 bei der Bundeswehr anfange und einen 13 Jährigen Vertrag habe ( Feldwebel Laufbahn ) so schnell werden wir uns sonst eben nicht sehen können.

  • @mbert, Ich muss so ziemlich genau nach Ternopil

    Na, dann herzlich willkommen :)
    Wenn Du was über Ternopil wissen möchtest, das Dir die Deine nicht erzählt, dann kannst du mich gern fragen :)

    Ich fahre mit dem Reisebus, meinem Auto möchte ich das nicht antun =) Und für 130€ hin und zurück mache ich, so denke ich, nichts falsch.

    Ansichtssache. Die Verbindungen nach Ternopil sind nicht besonders gut, und die Busse, die ohne Umsteigen dorthin fahren, sind meist sehr lange unterwegs, weil sie sehr viele Orte unterwegs abklappern. Ich mach das grundsätzlich nicht mehr. Wobei man sagen muss, dass fliegen nach Ternopil ja auch nicht so einfach ist - erst nach Lviv und dann mit der Bahn... Ist kein so günstiger Ort, den Du Dir "ausgesucht" hast :)

    Sollte ich von sowas lieber absehen oder könnte ich das ohne weiteres so stehen lassen?

    Was meinst Du genau? Heiraten?

    Falls ja: wenn Du Dir sicher bist... Es ist eine gravierende Entscheidung. Und gerade weil nach einer Heirat sie mit ihrer Existenz in D von Dir abhängig sein wird, lädtst Du Dir da einige Verantwortung auf. Wenn es zwischen Euch nicht so richtig läuft, kann das eine ziemliche Last für beide werden. Ich würde das nicht unterschätzen.

    Oder könnte diese Geschichte gravierende Folgen haben wenn es bei uns doch nicht funktioniert ?

    Also wenn ich Dich oben richtig verstanden habe: siehe oben.

    Das Widerspruchsverfahren solltet Ihr aber in jedem Fall durchziehen. Spätestens wenn Ihr dann mal mehr als 3 Jahre verheiratet seid und für sie eine Niederlassungserlaubnis ansteht, wird sie gefragt werden, ob sie jemals Probleme mit so etwas hatte (selber erlebt, das ist ein fester Teil des Fragebogens). Ich weiß nicht, was passiert, wenn dann da ein "ja" steht.

  • Kleiner Hinweis am Rande: selbst wenn Ihr morgen früh heiraten würdet, bezweifle ich, dass bis 01.10. Deine Göttergattin in D ist - mit ein wenig Glück und viel Fleissarbeit hast Du bis dahin die deutsche Anerkennung der Eheschliessung durch (die ich, auch wenn sie nicht nötig ist, grundsätzlich empfehlen würde inklusive Ausstellung mehrerer deutscher Heiratsurkundenkopien, die Du in der Zukunft immer wieder benötigen kannst und wirst. Ansonsten ist bei "Verlust" der ukrainischen Urkunde durch Nachlässigkeit, Brand, Wasserschaden oder was sonst alles noch passieren kann, der Aufwand der erneuten Beschaffung + Übersetzung + Apostille [was Du dann jetzt sowieso auch für das nationale Visum benötigst]in der UA doch viel komplizierter als bei einem deutschen Standesamt. Kosten waren bei mir soweit ich mich erinnere um die 60-80€ + 10€ für die erste und je 5€ für jede weitere Kopie. Eine spätere neue Kopie kostet die erste 20€ plus jede weitere 5€)

    Termin bei Botschaft um den Visumantrag zu stellen dürfte auch eine Sache von mehreren Wochen sein....

  • @mbert , kommst Du aus Deutschland oder aus Ternopil direkt ? Auf Dein Vorschlag komme ich bei Gelegenheit gerne drauf zurück. :thumbup:


    Also mit dem Reisebus wird es ca. 20-21 Stunden dauern. Und wenn man einen Flug nach Lviv haben möchte sind das locker 200-300€ und dann das gleiche nochmal wieder zurück. Die einzige Alternative is wizzair aber auch nur nach Kiew - was für mich keine gute Alternative ist.


    Danke für deinen Tipp bezüglich des heiraten... Bin im Moment sehr verwirrt, wie man was am besten anstellt ohne sich damit Probleme einzufangen.


    Nun bezüglich der Niederlassungserlaubnis, hoffe dass die andere Sache bis dahin entweder sich erledigt, verjährt oder wir dann einen Anwalt einschalten sollten weil es ja kein Verschulden unserer Seits war.


    @Marc Danke schon mal für den Tipp. Sollten wir uns jetzt dafür entscheiden es doch in der Ukraine zu machen - und die Papiere sind soweit auch fertig, so dass ich die Heiratsurkunde mit nach Deutschland nehmen kann - wie lange würde es ab da ca. dauern bis sie ein Visum für Deutschland erhält, weisst Du das ?

  • Ich habe nur Erfahrungen aus Sankt Petersburg, also russische Föderation.
    Den Termin für die Antragsstellung bei der Botschaft haben wir knapp 2 Monate im Voraus gemacht - da wäre der frühestmögliche Termin für uns in 6 Wochen gewesen (haben aber direkt nach der Hochzeit geflittert und deswegen 2 Wochen später genommen).
    Der Kokolores mit dem nationalen Visum dauerte 7 Wochen, genug Zeit um die Eheurkunde übersetzt mit Apostille von SPB zu mir nach D zu schicken und die Eheschliessung schon einmal in meinem lokalen Standesamt registrieren zu lassen.
    Um in Russland heiraten zu können, verlangte das Standesamt SPB eine Ehefähigkeitszeugnis - das hat mich in D gut 4-5 Monate gekostet, da mein Standesamt zur Ausstellung die Daten von meiner Frau in etwa so schei.... genau geprüft hat, wie es für ein Visum notwendig gewesen wäre. meine Daten waren Arbeit von 3 Tagen, die meiner Frau (Apostille auf die Geburtsurkunde aus Weissrussland; irgendein Dokument aus Tatarstan und noch eines vom A... der Welt) die restlichen 4-5 Monate.
    Hier sind aber meine Werte kein guter Anhaltspunkt, da meine Frau geschieden, gebürtige Weissrussin mit russischem Pass etc pp...

    Möchtet Ihr in D heiraten, kannst Du wieder für das Heiratsvisum die gleichen Zeiten plus Zeit X rechnen wie für das nationale Visum.

    Heirat in einem anderen EU-Land kann (muss aber nicht) einfacher gehen, nur kam das für mich nie in Frage, da ich keine Lust hatte im Nachgang mit deutschen Behörden meine Rechte zu erstreiten - bei durchschn. 60 oder mehr Arbeitsstunden pro Woche habe ich in meiner Freizeit andere Dinge zu tun - und Streitigkeiten habe ich auch in der Firma genug.

  • Wizzair nach Kyiv ist auch nicht schlecht, weiter am besten mit dem Nachtzug nach Lviv, da schläfst Du ein wenig und steigst 6 Stunden später in Ternopil aus. Der Zug kostet fast nichts für unsere Verhältnisse, nur wird es ohne Sprach- und Ortskenntnis schwierig mit dem Kaufen, vielleicht kennt sie jemanden in Kyiv, der Die helfen kann?

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  • Nun bezüglich der Niederlassungserlaubnis, hoffe dass die andere Sache bis dahin entweder sich erledigt, verjährt oder wir dann einen Anwalt einschalten sollten weil es ja kein Verschulden unserer Seits war.

    Kurz noch hierzu: den Anwalt würde ich ggf. jetzt einschalten. Wenn Ihr nicht wenigstens Widerspruch einlegt, wird das m.E. von einigen Seiten als Bestätigung gesehen, dass die Schuld bei Euch lag.

    Egal ob Ihr heiratet, oder was auch immer Ihr macht, Ihr solltet hier aktiv werden. So sehe ich das.