Das oberste Gericht hat gestern eine spektakuläre Entscheidung getroffen.
Der Fall:
Eine Frau aus Böhmisch Leipa hatte 2005 ihren beschädigten Skoda in einer Prager Strasse geparkt. Die Prager Stadtreinigung stellte mobile Parkverbotsschilder wegen einer Strassenreinigung auf und lies das Fahrzeug auf einen bewachten Parkplatz abschleppen. Da sich die Frau nicht um ihr Auto kümmerte, liefen Parkgebühren in Höhe von 132.000 Kronen auf, die die Stadt Prag von der Besitzerin verlangte Das Amtsgericht in Böhmisch Leipa bestätigte den Anspruch. Das Landgericht in Liberec reduzierte den Anspruch der Stadt Prag auf etwa 7500 Kronen.
Das oberste Gericht entschied, dass die Stadtreinigung das Fahrzeug nach der Strassenreinigung hätte zurückbringen müssen und fand nur Parkgebühren für einen Tag angemessen.
Die Stadt Prag kündigte an, die Sache dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.
Karasek