Während meine Frau mit meinem Alfa in Belarus herumfährt, habe ich mir inzwischen in Deutschland ein größeres Vehikel für die zukünftigen Fahrten Deutschland-> Belarus und zurück zugelegt.
Einen Chrysler Grand Voyager, der den jetzigen Ford Escort ablösen soll.
In diesem Zusammenhang, habe ich mich dann mal etwas schlauer gemacht, welche Vorteile Schutzbriefe etc. vom ADAC bzw. den KFZ-Versicherungen bringen.
Gerade auch in Bezug auf Auslandsfahrten.
Ich selbst bin bereits ADAC-Plus-Mitglied, und war mir nicht sicher, ob ich damit hinreichend gut "geschützt" bin, und hab das ganze Kleingedruckte nochmal intensiv durchgelesen.
Dabei tauchte ein Begriff auf: "Erstattung von Verzollungskosten".
Und dann sah ich ein Problem, an welches ich bis dato nicht richtig gedacht hatte, und was auch für andere Reisende zum Problem werden könnte:
Angenommen man fährt mit seinem deutschem Auto zu Besuch nach Belarus.
Während des Aufenthaltes hat man einen irreparablen Schaden oder Unfall/Totalschaden am Auto.
Dann kann der Wagen nicht einfach in Belarus verbleiben.
Denn aus weißrussischer Sicht muß der Wagen vor der Verschrottung vor Ort erst offiziell eingeführt und verzollt werden.
Das Verzollen bei Totalschaden etc. an sich ist nun nicht unbedingt ungewöhnlich, gibt es auch in anderen Ländern.
Allerdings haben sich seit dem 1.7. die Zollgebühren drastisch erhöht.
Würde ich mit dem FordEscort in Belarus irreparabel liegenbleiben, fallen ca. 7000€ (4,8€ pro ccm) Zoll an.
Das ist schon ein Haufen Kohle.
Und jetzt spielt das Kleingedruckte eine Rolle.
Im Schutzbrief der Cosmosdirekt steht zum Beispiel "Erstattung von Verzollungskosten" drin, "[...] aber nicht die eigentlichen Zollgebühren".
Damit meinen sie z.B. Kosten für den Versand des Fahrzeugbriefes oder andere Nebenkosten, um eine Verzollung durchführen zu können.
Auf den 7000,- € bliebe man aber sitzen.
Beim ADAC steht im Kleingedruckten "Verzollungskosten" - auf deren Webseite "Zollgebühren".
Ich glaube hier sollte ich mir mal eine schriftliche Bestätigung geben lassen, was jetzt konkret abgesichert ist.
Alternativ kann man natürlich seinen Fahrzeugschrott auf eigene Kosten außer (Belarus-) Landes bringen.
Letzteres macht nämlich der ADAC (auch mit PLUS) nicht einfach so.
Wenn Fahrzeugwert < Rückholkosten dann erstattet der ADAC nur die TransportKosten zum nächsten Verschrotter/Verwerter.
(-> siehe etliche Forenbeiträge, wo über diese Praxis gesprochen wird, obwohl es vom ADAC ganz anders verkauft wird "Wir bringen Ihr Auto zurück nach Hause" - aber wer liest schon das Kleingedruckte...)
Natürlich kann man im Zweifelsfall den Wagen einfach in Belarus "liegen" lassen und mit dem Flieger zurückkommen.
Das Auto darf ja max. 3 Monate in Belarus verbleiben.
Hab ich auch schon gemacht: Einreise mit Auto, und zwischendurch mal kurz nach Deutschland und wieder zurück geflogen.
Nach Ablauf der 3 Monate werden aber bestimmt gewisse Behörden-Räder sich beginnen zu drehen.
(Das max. Aufenthaltsdatum mit Auto wird bei der Einreise auf den Einreisepapieren vermerkt)
Ich kann mir dann kaum vorstellen, daß man bei der nächsten Einreise nach Belarus keine Probleme bekommt...