Nach meinem Verständnis kann man nur in einem Land einmal einen Aufenthaltstitel erhalten und dieser wird dann weiter verlängert (derzeit bis März 2027)
Gibt es etwas zu beachten, wenn man 2022 nach dem Angriff nach Deutschland geflüchtet ist, dann aber nach einem Jahr wieder in die Ukraine zurück gekehrt ist und nun noch einmal die Ukraine in Richtung Deutschland verlassen will.
Ist das Verfahren das selbe wie bei der ersten Einreise?
Hat irgendjemand hier bereist hier Erfahrungen gemacht?
Besonderheiten bei zweitem Aufenthaltstitel in Deutschland nach zugvoriger Rückkehr in die Ukraine
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Hallo,
gehen wir einmal bitte von folgendem Beispiel aus:
- Eine ukrainische Person wäre gleich Anfang 2022 nach Deutschland geflüchtet. Es gab viel Hilfe, und die Person lebte schon nach einigen Wochen mit zwei weiteren UA-Flüchtlingen in eigener Mietwohnung. Sie kehrte aber im Herbst 2022 zurück, weil die ukrainischen Landesverteidiger die Russen aus einem gewissen Gebiet vertrieben. Da wäre also die erste Flucht, Registrierung und natürlich auch der Aufenthaltstitel nach einigen Monaten beendet.
- Nun kamen verstärkt die Drohnen- und Raketenangriffe. Das Wohnhaus wird zerstört. Die Schwester in der Westukraine nimmt die Person vorübergehend auf. 2024 entscheidet sich die ukrainische Person zur zweiten Flucht nach Deutschland. Eine erneute Registrierung wird durchlaufen (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, Jobcenter). Einziger Unterschied - bezogen auf NRW: Jetzt verbrachte die ukrainische Person etliche Tage in einem regionalen Aufnahmezentrum und wurde dann einer Stadt/Gemeinde zugewiesen. Da noch aus 2022 Kontakte in eine Gemeinde bestanden, hat man das in diesem Fall berücksichtigt. Allerdings wird Wohnraum in NRW immer knapper. Diese Person ist in einem Containerbau untergebracht. Bei der ersten Flucht sollte möglichst zügig ein Sprachkurs gemacht werden. Jetzt sieht auch das ganz anders aus. Neue Kurse stehen auf der Kippe. Und sowieso muss der ukrainische Flüchtling jetzt viele Dinge ganz allein erledigen. ... Ich kenne ähnlich gelagerte Abläufe.
Vielleicht hat das deine Frage beantwortet. Ansonsten frage bitte nochmals nach.
Gruß nobody
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Danke,
das hilft mir tatsächlich bereits ein Stück weiter.
Wie du angenommen hast stammte die Familie tatsächlich aus einem Gebiet, das die Russen in der ersten Angriffswelle überrollt haben.
sie haben dann die erste Möglichkeit genutzt um dieses Gebiet und das Land zu verlassen.
Mutter und Tochter (damals 5 Jahre alt) haben hier an Deutschkursen teilgenommen und sprechen inzwischen leidlich gut deutsch.
Damals wurden sie in Dresden untergebracht und fanden als Familie auch ziemlich schnell eine private Wohnung und auch Arbeit.
Bei der Rückkehr sind sie dann nicht mehr in ihre Heimatregion zurück gekehrt, sondern nach Odessa.
Der Fluchtgrund liegt letztlich in den zweifelhaften Zukunftsperspektiven und der seelischen Belastung für die Tochter (permanente Luftangriffe, Heizung-, und Stromversorgung), wenn man sich an den vergangenen Winter erinnert.
Privaten Wohnraum hoffe ich für sie bis zu ihrer Ankunft hier in Bayern zu finden.
Das heißt, dass sie jetzt auch in einem anderen Bundesland aufgenommen werden müssten.
Ich denke, dass es überflüssig ist zu erwähnen, dass der Vater wohl nicht mehr in die Ukraine zurück gekehrt ist und derzeit auch nicht auffindbar.
Ursprünglich war die Aufenthaltsgenehmigung ja unbefristet, so dass ich bereits überlegt habe, ob dieser Titel nach wie vor besteht. Aber seit diesem März muss die Aufenthaltsgenehmigung ja verlängert werden, was hier natürlich nicht passiert bzw. passiert ist.
Nach deinem Verständnis würde es dann Sinn machen, wenn sie sich gleich hier in Bayern registrieren lassen und angeben, dass sie bereits einen Wohnraum in Aussicht hätten.
Um vielleicht Vermutungen vorzubeugen...
Es geht hier nicht darum, sich eine Lebenspartnerin aus der Ukraine zu besorgen (habe ich und 4 Kinder auch...) sondern einer alleinerziehenden Mutter zu helfen für sich und ihre Tochter eine neue Existenz zu schaffen... -
Die Aufenthaltserlaubnisse der 1. Fluchtwelle waren auch nicht unbefristet, sondern galten für 1 Jahr.
Ich denke, es würde auf jedem Fall Sinn machen, wenn sich eure Flüchtlinge in Bayern, vorzugsweise in deinem Landkreis, registrieren lassen. Es dürfte sicherlich immer noch möglich sein, dass sich die Flüchtlinge, eine gute Begründung vorausgesetzt, ihre Residenzstadt im Landkreis aussuchen dürfen.
Bezüglich des Wohnraumes wäre ich ein wenig vorsichtig. Ich gehe mal recht in der Annahme, dass die Miete vom Wohnungsamt bezahlt wird. Und ich weiß nicht, wie und ob es akzeptiert wird, wenn die Flüchtlinge mit einem bestehenden Mietvertrag dort aufschlagen. Die übliche Vorgehensweise ist, dass die Flüchtlinge erstmal ankommen, und nach der Registrierung beim Wohnungsamt vorstellig werden. Womöglich haben die schon Wohnungen für Flüchtlinge, und würde eure Flüchtlinge dort auch gerne einquartieren. Sicherlich, die Wahrscheinlichkeit dürfte gering sein. Aber auf jedem Fall werden die euch bezüglich der Größe der Wohnung und des Mietzinses Vorgaben machen. Es könnte daher Sinn machen, sich vorher beim Wohnungsamt zu informieren. Vielleicht auch, bevor die Flüchtlinge da sind.
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Der Fluchtgrund liegt letztlich in den zweifelhaften Zukunftsperspektiven und der seelischen Belastung für die Tochter (permanente Luftangriffe, Heizung-, und Stromversorgung), wenn man sich an den vergangenen Winter erinnert.
Hallo,
für mich selbst wäre allein schon ein Grund ausreichend, der mit besserer Zukunftsperspektive zu tun hätte. Das muss ich auch anderen Menschen zugestehen. Was der aufnehmende Staat dann will und macht, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ursprünglich war die Aufenthaltsgenehmigung ja unbefristet, so dass ich bereits überlegt habe, ob dieser Titel nach wie vor besteht.
Das ist etwas verwechselt. Deutschland hat hohe Hürden für unbefristete Aufenthaltstitel (meist Niederlassungserlaubnis / im Volksmund immer noch Daueraufenthaltstitel genannt, seltener ist der spezielle Daueraufenthalt EU). Selbst die ausländische Ehefrau eines Deutschen kann erst nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis erhalten. Asyl ist sehr selten.
Die EU-Innenminister/-innen haben am 4. März 2022 erstmalig einen Rats-Beschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Dies wurde immer weiter verlängert - jetzt bis März 2027. Bei uns ist maßgebend ...
- Aufenthaltsgesetz - AufenthG
§ 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz - (1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln 4 und 6 der Richtlinie bemessene Dauer des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Gruß nobody
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um langfristig in D zu bleiben, da geht der Weg über Sprache und Ausbildung (3 Jahre Ausbildung plus 2 Jahre Arbeitsvisum = 5 Jahre als Grundlage für Niederlassungserlaubnis) ... Studium kann man knicken, wenn es hart auf hart kommt ... ich beschrieb das dort:
PostRE: Welche Unterstützung bekommen ukrainische Flüchtlinge in D ?
Positionspapier zur Migrationspolitik:CSU fordert Rückkehr der meisten syrischen Flüchtlinge
https://www.zdfheute.de/politik/deutsc…iebung-100.html- "Auch bei Flüchtlingen aus der Ukraine möchte die Partei einen härteren Kurs einschlagen. "Zudem werden wir darauf drängen, dass insbesondere wehrfähige ukrainische Männer ihren Beitrag zur Verteidigung ihres Landes leisten", heißt es im Papier."
Härtere Gangart gegenüber ukrainischen Flüchtlingen kommt mit Ansage
Hallo,
jetzt haben wir bald den Salat.…
nobodyJanuary 3, 2026 at 3:33 PM - Aufenthaltsgesetz - AufenthG
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Noch einmal Danke für eure Hilfe.
An Andreas und Lena:
Ich bin froh, wenn ich eine Wohnung für die beiden finde. Mehr als eine mündliche Zusage, dass sie die Wohnung bekommen ist sowieso eine Illusion.
Natürlich ist geplant, dass die Miete erst einmal wenigstens anteilig vom Amt bezahlt wird. Schon deshalb, weil man damit dem Vermieter gegenüber sicher stellen kann, dass er seine Miete erhält.
Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich beim Wohnungsamt unverbindlich nachfragen, welche Angebote sie den beiden machen können und in welchem Rahmen sich eine Wohnung bewegen darf.
Was ist denn eigentlich, wenn die Wohnung zu groß oder zu teuer ist?
Bekommen sie dann gar keine Unterstützung?
Der Hinweis, dass sich die beiden ihre Residenzstadt nicht selbst aussuchen können ist etwas, das ich bisher nicht so ernst genommen habe.
Was gelten denn da als hinreichende Gründe, um da mitreden zu dürfen? -
Was ist denn eigentlich, wenn die Wohnung zu groß oder zu teuer ist?
Bekommen sie dann gar keine Unterstützung?Doch, sie bekommen Unterstützung. Aber eben nur bis zum vom Wohnungsamt gesetzten Limit. Wobei, keine Frage: Die Sachbearbeiter haben natürlich auch ihre Ermessensspielräume. Schließlich ist es durchaus möglich, dass der örtliche Wohnungsmarkt nichts besseres her gibt.
Was gelten denn da als hinreichende Gründe, um da mitreden zu dürfen?
Da werde ich mich jetzt nicht festnageln lassen, und dementsprechend auch keine Vermutungen abgeben. Ich weiß nur, dass die letzten gekommenen Flüchtlinge von der zentralen Annahmestelle eine Ortschaft zugewiesen bekamen. In den ersten beiden Jahren konnten sich die ukrainischen Flüchtlinge ihre Residenzstadt noch quasi aussuchen. Sie mussten dann allerdings innerhalb des gewählten Landkreises wohnen bleiben.
Man darf dabei auch nicht vergessen, dass bei der 1. Flüchtlingswelle ganze Züge voll mit Frauen und Kindern aus der Ukraine in Deutschland angekommen sind. Ich war damals am Berliner Hauptbahnhof, und hatte dort "unsere" Flüchtlinge in Empfang genommen. Es lief da eben noch alles ziemlich chaotisch, und es war ein ziemlich beklemmendes Gefühl, wenn die Züge ihre Fracht ausgespuckt haben. Mittlerweile, wo die Flüchtlingswelle nicht mehr ganz so gewaltig ist, hat man das aber alles besser organisiert und strukturiert.
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Was ist denn eigentlich, wenn die Wohnung zu groß oder zu teuer ist?
Bekommen sie dann gar keine Unterstützung?
Der Hinweis, dass sich die beiden ihre Residenzstadt nicht selbst aussuchen können ist etwas, das ich bisher nicht so ernst genommen habe.
Was gelten denn da als hinreichende Gründe, um da mitreden zu dürfen?Zu groß oder zu teuer ? ... Eigentlich gibt es Richtwerte, die schnell auf Google gefunden werden können. Liegt der Preis höher, dann wird auch das oft "geschluckt", weil der Staat eben keine Möglichkeit einer preiswerteren Unterbringung hat. Genau aus diesem Grunde werfen viele Geringverdiener uns vor, dass Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit dem Staat ihnen die Wohnungen wegnähmen. Und in der Tat ist das im Ruhrgebiet so. Anhaltspunkte m², Preis beschrieb ich hier: RE: Welche Unterstützung bekommen ukrainische Flüchtlinge in D ?
Wohnort selbst aussuchen ? ... Dann wollen alle in denselben Ort mit Prestige !? Konsequenz: Keine Schulplätze, kein Wohnraum, Ort hat zu hohen Migrantenanteil, ich bekomme keinen Arzttermin ... Chaos. Aber im Kern ist es so, dass Ukrainer wohl freie Wahl des Aufenthaltsortes hätten (Achtung: ich bin kein Jurist), wenn sie es denn durchsetzen wollen. Okay, dann müssten sie aber auch selbst zahlen, so wie ich es bei Aufenthalt in der Ukraine auch täte.