Posts by Moebelkosmetiker
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Zur Sperrung der polnischen Grenze:
Eine Einreise ist für folgende Personengruppen möglich :
- Polnische Staatsbürger,
- Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
- Ausländer, die eine Karta Polaka haben,
- Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
- Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in Polen verfügen,
- Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in Polen verfügen,
- Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
Wie kommt man aber an diese Sondergenehmigung?

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Die Ukraine schließt am 16.03.2020 um 00:00 Uhr bis mindestens zum 03.04.2020 die Grenzen für einreisende Personen, ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine.
Am 17.03.2020 um 00:00 Uhr wird sämtlicher regelmäßiger Personenverkehr eingestellt. Der individuelle Grenzübertritt per PKW ist, soweit nicht untersagt, weiter möglich.
Beachten Sie bitte, dass die Nachbarstaaten der Ukraine (insbesondere die Slovakische Republik, Polen und die Republik Moldau) ebenfalls Grenzschließungen angekündigt haben.
Die Grenze zu Ungarn soll nach derzeitigen Informationen für EU-Staatsangehörige über die Grenzübergänge Chop und Berehove weiterhin geöffnet sein.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolit…cherheit/201946 -
Die Ausreise aus der Ukraine ist auf dem Landweg möglich. Auch die Einreise für Staatsbürger der Ukraine sowie für Bürger anderer Länder die eine Aufenthaltsgenehmigung der Ukraine haben. Das Problem besteht zur Zeit (für mich) bei der Durchreise von Polen die vorübergehend, für erstmal 10 Tag die Grenze gesperrt haben (kann verlängert werden). Ich bin zur Zeit in der UA und wollte am 20.3. wieder nach Deutschland mit dem Auto.