Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss
Kindergeld erhält grundsätzlich jeder, der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Ausgeschlossen sind Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis
zum Studium (§ 16 AufenthG),
für sonstige Ausbildungszwecke (§ 17 AufenthG)
zum Zweck der Beschäftigung besitzen, wenn die Zustimmung der Agentur für Arbeit nur befristet erfolgen darf (§ 18 Abs. 2 AufenthG).
Das ist ja sehr interessant. Ich muss sagen, dass ich das alles sehr spannend finde, aber leider auch sehr kompliziert. Ich blicke da manchmal wirklich nicht mehr durch, aber ich finde hier ist das ja schon mal klar und auch verständlich aufgeführt. Habe auch letztens einen interessante Artikel zum Thema Kindergeld 2012 gefunden und fand das auch sehr einfach zusammengefasst und erklärt. Wie gesagt oft ist es ja leider sehr kompliziert und man blickt dann auch schnell nicht mehr durch wer eigentlich welche Berechtigung für was und wie viel hat.