Wie veranlagt --- Gemeinsam

  • Ach, steuerrechtlich mit wenig Ahnung gesegnet möchte ich mal eine reichlich blöde Frage ans Forum stellen:

    Für dieses Jahr werden Julia und ich eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Nun hat Julia aber 2011 genau elf Monate gearbeitet und hieraus Einkommen erziehlt, daß beim Ukrainischen Staat versteuert wurde. Wie sind diese Beträge bei der gemeinsamen Steuererklärung zu berücksichtigen, welche Belege mag das Finanzamt verlangen?

  • IBN , Einkünfte die im Ausland erzielt wurden , zumal auch noch außerhalb der Europäischen Wirtschaftsraum - kannst Du bei Deutschen Fiscus nun nicht so einfach Progressiv geltend machen. Hat denn Deine Frau für den Gesamtzeitraum auch beim Deutschen Finanzamt schon eine eigene Steuernummer besessen ?

    Ein guter Steuerberater müßte im Grunde euch für das vergangene Jahr folgende Empfehlung geben.

    Eine getrennte Veranlagung kann auch zu steuerlichen Vorteilen führen. In diesem Fall geben beide Eheleute eine eigene Steuererklärung ab. Dies rechnet sich zum Beispiel, wenn nur bei einem Ehepartner Verluste entstanden sind. Außerdem, wenn ein besonderer Steuersatz Anwendung findet oder aber außerordentliche Einkünfte vorliegen.

    Und mit etwas Phantasie lassen sich so manche Kosten ( Flüge etc. ) auch noch gut unterbringen........ :walklike: