Heiraten in Deutschland

  • Es ist IMMER Ratsam zuvor beim örtlichen Standesamt sich zu beraten lassen !
    Im Gegensatz zur Heirat in der Ukraine muß hierbei hauptsächlich das Augenmerk auf die zur Erlangung des Visums zur Eheschließung
    nötigen Papiere gelegt werden.

    Für das deutsche Standesamt:

    1.die Geburtsurkunde von U (Apostille, ins Deutsche übersetzt)
    2.eine Aufenthaltsbescheinigung von U (ins Deutsche übersetzt) [in einem mir bekannten Fall verlangte das Standesamt eine Apostille,
    in einem anderen Fall nicht. Bitte unbedingt beim zuständigen Standesamt nachfragen!
    3. eine Paßkopie von U (einfache Kopie, ins Deutsche übersetzt)
    4.eine Familienstandsbescheinigung von U (legalisiert*, ins Deutsche übersetzt)
    5.Meldebescheinigung von D
    6.Personalausweis von D
    7.falls D bereits verheiratet war, ist die Scheidungsurkunde/Totenscheindes letzten Ehepartners vorzulegen
    8.falls U bereits verheiratet war, ist die Scheidungsurkunde/Totenschein vorzulegen (Apostille, ins Deutsche übersetzt)

    Wenn man die Heirat vorbereitet, bekommt man sowieso auf dem Standesamt eine Liste, welche Dokumente man für das Ehefähigkeitszeugnis anbringen muß. Die obige Liste kann für Spezialfälle unvollständig sein, deckt aber die mir bekannten Fälle ab.

    EFZ - Ehefähigkeitszeugnis - Muster zur Beantragung :
    https://pdf.form-solutions.net/servlet/com.bu…jv6V78d&m=q.pdf

    Um heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für Sie vorliegen: Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person ehemündig und geschäftsfähig ist. Männer und Frauen werden mit dem vollendeten 18. Lebensjahr ehemündig sowie volljährig und erhalten damit volle Handlungs- und Geschäftsfähigkeit. Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr bedarf es einer rechtskräftigen Ehemündigkeitserklärung. Das Gericht muss eine Person auf Antrag für ehemündig erklären, wenn die zukünftige Ehepartnerin/der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist und die Person für diese Ehe reif erscheint.

    Hinweis: Bei minderjährigen Personen oder aus anderen Gründen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen muss der Obsorgeberechtigte oder die Obsorgeberechtigte in die Eingehung der Ehe einwilligen.


    Für die deutsche Botschaft:

    1. Geburtsurkunde von U ( Apostille, übersetzt, zzgl. je 2 Kopien der Urkunde und der Übersetzung)
    2. Ledigkeitsbescheinigung von U ( Apostille, ins Deutsche übersetzt; zzgl. je 2 Kopien der Urkunde und der Übersetzung)
    3. Meldebescheinigung von D [weil nur auf dieser noch einmal explizit steht, daß D nicht verheiratet ist]
    4. falls U bereits verheiratet war, ist die Scheidungsurkunde/Totenschein (Apostille, ins Deutsche übersetzt; zzgl. je 2 Kopien der Urkunden
    und der Übersetzung)
    5. Einladung zur Eheschließung, ausgestellt vom Landsratsamt / landesregierung zuvor Regierungspräsidium
    6. Einkommensbescheinigung von D

    Die Ausländerbehörde muß natürlich auch der Visumerteilung zustimmen. Dafür muß D (mindestens) eine Einkommensbescheinigung sowie einen Mietvertrag bzw. eine Wohnraumbescheinigung (bei Hauseigentüern kann das auch ein Auszug aus dem Grundbuch sein) bei ihr vorlegen