Verzweifelung ... Steuerklassenwechsel ...

  • Ich schreibe dies hier, da sich in Dingen Steuerklassenwechsel einiges ähhhhhm alles wohl geändert hat.

    Julia wird ja morgen nach Deutschland einschweben und ab Montag in Deutschland gemeldet sein. Jetzt lese ich (dadurch höchst beunruhigt)

    Quote

    Wenn Sie einen Wechsel beantragen, dann gelten die neuen Steuerklassen frühestens ab dem folgenden Monat. Um noch im laufenden Jahr etwas von den neuen Steuerklassen zu haben, müssen Sie den Antrag also bis zum 30. November einreichen. Spätere Wechsel greifen erst ab dem Folgejahr.

    Bislang (?) galt ja der Steuerlassenwechsel rückwirkend aufs laufende Jahr - also wenn man bis Jahresende lar Schiff machte. Ist das jetzt anders?

  • Steuerklassen Anmeldung geht erst mit offizieller Anmeldung bei der Stadverwaltung / Bürgeramt. Und Vorlage der Eintragung der Ehe bei eurem Standesamt. Rückwirkend geht dies nicht , besonders bei im Ausland vollzogenen Ehen.


    Und Ja , dies würde heißen mit Wirkung vom 01.01.2012 Steurklassenänderung / bzw. für Deine Frau eine Lohnsteurkarte ( Neue ) Deine hat ja nun zwei Jahre Gültigkeit !


    Steuerklassen Meist : Er ( meist Drei ) Sie ( dann Fünf )

  • Das war die falsche Antwort, Stadtvewaltung ist nicht mehr zuständig, inzwischen ist es das Finanzamt. Es war auch so, mein Brhder lebte ebenso in einer Binationalen ehe, dass man - so man bis zum 31.12. heiratete man fűr das gesamte Jahr Steuerklasse III geltend machen konnte, und das lohnte sich sehr, die Lohnsteuerrűckerstattung war űppig. ... Wir soffen. seinerzeit bis ins Morgengrauen ...

  • Nein - wieso falsche Antwort ? Hier in Leipzig werden diese Dinge immer noch via Bürgeramt erledigt.

    Und leider noch mal ein NEIN - Rückerstattung bei Ehen die im Ausland geschlossen wurden sind nicht möglich. Erst ab Meldung und Wohnsitznahme Deiner Frau treten die Steuerlichen Bedingungen ein.

    Wirst es schon verkraften ! Zugegeben so ein Materielles Schlitzohr wie ich es auch bin , ist der Gedanke schon verlockend. Und bringt am Ende ja der gesamten Familie wieder ordentlich Kohle.

  • Nein - wieso falsche Antwort ? Hier in Leipzig werden diese Dinge immer noch via Bürgeramt erledigt.


    Das ist zwar nicht der wichtigste Punkt, allerdings sind sowohl in Leipzig als auch anderswo seit 2011 die Finanzämter zuständig (wegen "gibt keine Steuerkarte mehr, die eletronische Steuernummer ist aber noch nicht fertig").

    "...Neu ist, dass bereits ab 2011 für Än- derungen bei der Steuerklasse nur noch das Finanzamt zuständig ist, nicht mehr das Einwohnermeldeamt."
    Stadtverwaltung Leipzig, Was ist neu ab 2011

    Und leider noch mal ein NEIN - Rückerstattung bei Ehen die im Ausland geschlossen wurden sind nicht möglich. Erst ab Meldung und Wohnsitznahme Deiner Frau treten die Steuerlichen Bedingungen ein.


    Ich weiß definitiv das es 2002 noch so war, daß mein Bruder beim Lohnsteuerjahresausgleich für das ganze Jahr nach Klasse III berechnet wurde, also gegen I erheblich Kohle zurückbekam. So exotisch ist die Meinung nicht , siehe hier . Ich habe lediglich Bedenken, dass der Stichtag der 30.11. gewesen sein könnte

  • Es ist so wie im Link von Dir beschrieben.
    Die Steuerklasse beschreibt nur wieviel Lohnsteuer Du im Monat bezahlen darfst.
    Machst Du für das Jahr dann eine Einkommensteuererklärung, wird eh wieder alles neu berechnet.

    D.h. - wie beschrieben - die Lohnsteuer aus 2011 war/ist nur wie eine Vorausszahlung.
    Du machst einfach im nächsten Jahr eine Einkommensteuerklärung für 2011 mit gemeinsamer Veranlagung.
    Für die gemeinsame Veranlagung ist nur Voraussetzung, daß ihr mind. einen Tag in dem Jahr (2011) verheiratet wart und in Deutschland gelebt habt.
    Du kannst also prinzipiell mit einer Steuererstattung rückwirkend für das ganze Jahr 2011 rechnen.

    Weil ich grade meine Steuerberaterin am Ohr hatte, hatte ich sie das kurz gefragt, weil ich mir nicht 100% sicher war
    (zahle schon seit Ewigkeiten keine Lohnsteuer mehr :) )
    .

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    Ich weiß definitiv das es 2002 noch so war, daß mein Bruder beim
    Lohnsteuerjahresausgleich für das ganze Jahr nach Klasse III berechnet
    wurde, also gegen I erheblich Kohle zurückbekam. So exotisch ist die
    Meinung nicht , siehe hier . Ich habe lediglich Bedenken, dass der Stichtag der 30.11. gewesen sein könnte

    Genauso ist es auch heute noch. Habe das ganze auch erst im August erledigt, bekam aber für den Folgemonat bereits die Steuerklasse III und Kinderfreibetrag. Vielleicht deshalb Stichtag 30.11, da danach der Dezember nicht mehr berücksichtigt werden kann.
    Du benötigst einzig und allein die Heiratsurkunde und die Meldebescheinigung um beim Finanzamt die Steuerklasse zu ändern. Rest wie Arbeitgeber usw. ist ja bekannt.
    Ehe muß auch nicht beim Standesamt eingetragen werden. Das ist eine rein freiwillige Angelegenheit und hat mit Steuerrecht oder sonstigen behördlichen Angelegenheit in D nichts zu tun.

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