QuoteWichtiger Hinweis
Visarechtliche Hinweise für Bewohner der Krim
Für Visaanträge von Bewohnern der Krim ist die Deutsche Botschaft Kiew zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Antragsteller einen ukrainischen Reisepass vorlegen, oder ob sie über einen Reisepass verfügen, der von einem dritten Staat rechtswirksam ausgestellt wurde, sofern der Wohnsitz des Antragstellers auf der Krim liegt.
An der Gültigkeit von Schengen-Visa in ukrainischen Reisepässen von Krim-Bewohnern haben die jüngsten politischen Entwicklung nichts geändert. Rechtliche Würdigungen zur Gültigkeit von Visa infolge von Pass-Änderungen o.ä. nimmt die Visastelle der Deutsche Botschaft im konkreten Einzelfall vor.