Beiträge von FW

    .... mit Einleitung eines Remonstrationsverfahren ( besonders unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichen Situation Deiner Frau ) wird die Ablehnung im Pass Amtlich !!!!


    Ergänzend sollte ich vielleicht noch sagen, dass mit dem Ablehnungsbescheid natürlich auch
    ebenso der Reisepass bereits einen entsprechenden Stempel mit Vermerk bekommen hat.


    Ich werde Euch mal weiter auf dem Laufenden halten, was mein angedachtes Vorgehen
    letztlich dann gebracht hat.


    FW

    Hallo krissa60, mbert, Minuteman

    vielen lieben und herzlichen Dank für Eure schnellen Statements.

    Zur Zeit tendiere ich nunmehr in folgende Richtungen zu agieren:

    Am kommenden Montag werde ich zunächst versuchen, ein eingehendes
    und konstruktives Telefongespräch mit dem Leiter der Visastelle in Kiew
    zu führen. In diesem Gespräch möchte u. a. versuchen auszuloten, wie er
    die Sache letztlich einschätzt.

    Nach dem Telefongespräch werde ich ein ausführliches Schreiben an die
    Botschaft senden, in dem ich die Situation noch einmal rundum und eingehend
    beschreiben werde und in dem ich auch mein Bedauern zum Ausdruck
    bringen werde, dass die Visumerteilung durch die Botschaftsmitarbeiterin
    nicht erfolgreich war.

    Sollte ich dann auf dieses Schreiben keine oder eine nur unzureichende Antwort
    erhalten, gehe ich nach heutigem Stand davon aus, dass ich dann - innerhalb
    der vorgesehenen Frist von einem Monat - das offizielle Remonstrationsverfahren
    einleiten werde.

    Getragen wird mein beabsichtigtes Vorgehen auch von der Tatsache, dass wir
    ja gar nichts zu verlieren haben, ganz im Gegenteil, wir können evtl. doch
    nur gewinnnen.

    Sobald ich auf einen der von mir angedachten Schritte eine Resonanz erhalten
    habe, werde ich hier noch einmal kurz berichten.

    Nochmals vielen Dank und allen einen charmanten Abend.

    LG FW

    Betr.: Deutsche Botschaft Kiew - Visumsantrag abgelehnt -

    Begründung: "Sie haben keine ausreichende berufliche / wirtschaftliche Verwurzelung in der Ukraine."


    Hallo in die Runde.

    Ich bin neu hier in dem Forum und hoffe, dass mir jemand von Euch mal einen Tip geben kann.


    Meine mir seit über 10 Jahren bekannte Freundin aus der Ukraine (46 Jahre alt)
    wollte zu einem Besuchsaufenthalt für 90 Tage nach Deutschland kommen. Sie
    wollte in dieser Zeit mehrere Personen besuchen, und zwar u. a. mich, einige
    Freundinnnen von ihr, die schon länger in Deutschland leben und arbeiten sowie
    ihre Tochter (26 J.), die seit September 2011 ein Studium an einer deutschen Uni
    absolviert.

    Die Reise und der Aufenthalt sollten von mir komplett finanziert werden. Die entsprechende
    Einladung mit der Urkunde "Verpflichtungserklärung" wurde ordnungsgemäß vorgelegt und der
    Botschaftsmitarbeiterin (Ukrainerin) während des Interviews in der Botschaft eingereicht.


    Meine Freundin hat in der Ukraine zur Zeit keine Arbeit und kein Einommen. Ihren Lebens-
    unterhalt in der Ukraine bestreitet sie zur Zeit durch die finanziellen Unterstützungen,
    die sie von ihrer zu pflegenden Mutter und zum Teil auch von mir bekommt.


    Das für ihren beabsichtigten Besuch in Deutschland beantragte Visum wurde heute
    mit der Begründung abgelehnt.

    "Sie haben keine ausreichende berufliche / wirtschaftliche Verwurzelung in der Ukraine."

    Hat schon jemand Erfahrungen machen können, mit dieser Ablehnungsbegründung?

    Was meint ihr, welches ist nun der bessere Weg, um doch noch an ein entsprechendes Visum zu kommen?

    Würdet ihr mir empfehlen,

    • das Remonstrationsverfahren (Widerspuchsverfahren) einzuleiten oder besser
    • 1 Monat abzuwarten und dann erneut einen Visumsantrag zu stellen?


    Für Eure Antworten und Kommentare zu meinen Fragen möchte ich Euch schon einmal ganz herzlich danken.


    LG Frank W.