Liebe Wissende,
bitte helft mir. Ich habe eine langjährige Freundin in Kiev und wir wollen heiraten, damit wir zusammen in D leben können. Ich bin selbständig mit mittlerem EInkommen, allerdings abhängig von einem Großkunden, so dass zum Zeitpunkt der Heirat auch die Möglichkeit besteht, dass ich ALG-1-Empfänger sein könnte.
Folgende Fragen tun sich auf:
Wenn wir der Einfachheit halber in der Ukraine heiraten (ich weiß schon, dass dies von den Deutschen Behörden anerkannt wird) und sie den Sprachtest A1 des Goetheinstituts nachweisen kann (derzeit ist sie dabei), so möchte ich bei aller Liebe und Romantik doch nicht auf einen Ehevertrag verzichten (ich bin geschieden und weiß, wie teuer dass ein kann). Gilt der überhaupt bei einer hoffentlich nicht eintretenden Scheidung oder gilt das Recht der Ukraine, weil wir da geheiratet haben?
Ich bin privat krankenversichert. Ist es notwendig, meine (dann) Ehefrau in D ebenfalls privat einer Krankenversicherung anzuvertrauen? Sie will ja "nur" eine Aufenthaltserlaubnis, nicht den Deutschen Pass. Kann sie nicht ihren KV-Status behalten, den sie derzeit hat (nämlich keinen)? Der Gedanke ist, dass die normalen Arztrechnungen nicht die Kosten einer PKV erreichen und wenn es einmal ernst werden sollte, müsste sie sich preiswerter in UA behandeln lassen. Vor diesem Huntergrund - wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis hätte, ist ja nicht gesagt, dass sie ständig in D ist - dann wäre doch ein KV-Zwang erst recht zweifelhaft.
Welche Dokumente wollen die Deutschen Behörden sehen, wenn es darum geht, die Auenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung zu beantragen? Heiratsurkunde, sicherlich übersetzt und mit Apostille usw. und sonst?
Ich danke Euch ganz herzlich im voraus.
Viele Grüße
Thomas