Freundin in der Ukraine

  • Hallo Mitglieder hier im Forum ich bitte um Unterstützung,

    ich komme mal zur Sache mein Sohn ist seit 3 Jahren mit ein Mädchen aus der Ukraine zusammen, bislang ist er immer zu Ihr geflogen, nun ist
    es aber so das Sie Ihr Studium 2 Semester in der Ukraine beendet und er, sowie Sie, was ich verstehen kann, möchten zusammen kommen also zusammen leben oder
    sein, er selbst beginnt jetzt sein Studium.


    ( Vorweg möchte ich hier mitteilen das wir unser Sohn gänzlich unterstützen auch Sie wenn Sie da währe )


    Je mehr ich in den Forums durchlese desto komplizierter wird alles nun aber sehe ich das so richtig wenn er möchte das Sie nach Deutschland kommen kann und das gänzlich für immer muss er Sie heiraten, jetzt zu meine Fragen


    Da er jetzt mit 21 erst anfängt zu Studierengeht das
    Wenn ja sollte er zuerst in der Ukraine heiraten und dann ein Ehegattennachzug erwirken wobei Sie den a1 Test belegen muss.
    Oder sollten beide hier in Deutschland heiratenwobei kann Sie gleich den Test hier machen und auch gleich da bleiben.?

    Für uns als Eltern währe das kein Problem wir können Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen.
    DANK für jeden Tipp

    Guß

  • Wenn ja sollte er zuerst in der Ukraine heiraten und dann ein Ehegattennachzug erwirken wobei Sie den a1 Test belegen muss.
    Oder sollten beide hier in Deutschland heiratenwobei kann Sie gleich den Test hier machen und auch gleich da bleiben.?


    Hi,

    wir haben aus familiären Gründen in der Ukraine geheiratet und weil man dann auch etwas weniger Dokumente (Verpflichtungserklärung ) braucht.

    Den A1 Nachweis braucht Sie immer vor bzw. beim Visaantrag, ob "Visum zum Ehegattennachzug" oder für das "Nationale Visum zur Heirat in D".

    Der Lebensunterhalt muß gesetzlich nicht gesichert sein, es muß aber Wohnraum vorhanden sein. Einige Behörden (landesabhängig) machen manchmal widerrechtlich Ärger bei dem Thema Lebensunterhalt.


    Letztendlich ist es Geschmackssache.

    Hier ein prof. Forum für Ausländerrecht:

    http://www.info4alien.de/

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

    Edited once, last by Dante (April 12, 2014 at 1:25 PM).

  • Falls es wegen des Lebensunterhalts Schwierigkeiten gibt, dürfte eine Verpflichtungserklärung der Eltern helfen. Generell habe ich die Erfahrung gemacht, dass es sowohl dazu, dass man selber maximal informiert sein möchte und auch einen positiven Eindruck bei den Behörden erwecken (was deren Kooperationsbereitschaft ganz einfach erheblich erhöhen kann), man sich einfach mal einen Termin zu einem Informationsgesprach geben lässt. Der kann initial beim Standesamt stattfinden, wir würden damals danach direkt im Anschluss an einen Mitarbeiter des Ausländeramts weitergeleitet, was sehr bequem war, weil die normalerweise keine Termine vergeben. Letzteres kann man natürlich nicht voraussetzen, aber wir haben mit diesem Vorgehen jedenfalls sehr gute Erfahrungen gemacht.

    Sent from my Q10 using Tapatalk 2

  • Verpflichtungserklärung der Eltern helfen

    Man muß sich aber dann im Klaren sein, dass es eine volle Bürgschaft für Kind und Schwiegertochter ist - für einen ungewissen Zeitraum.

    Man läßt sich dann freiwillig auf etwas ein, was gesetzlich nicht gefordert ist.

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche