Visa für Belaruss

  • Touristenvisum

    Folgende Unterlagen sind für die Erteilung eines Touristenvisums erforderlich:

    1.Original Reisepass/Kinderausweis Gültigkeit mindestens für die Dauer des Aufenthaltes. Der Pass/Kinderausweis muss über mind. 1 leere Seite zum einkleben des Visums verfügen.

    2.VisumantragEin vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebener Visumantrag mit dem aufgeklebten/angehefteten Lichtbild. Bei mitreisenden Kindern ausgefüllter Visumantrag nötig! (Die auch im Pass der Eltern eingetragen sind)

    3.Aktuelles PassbildFormat 3 x 4 cm4.Voucher / touristische Referenz im OriginalTouristenreisen werden durch Reisebüros erledigt. Für ein touristisches Visum wird ein Voucher vom Reisebüro mit Angaben der Referenznummer der Hotelbuchung in Belarus benötigt.

    Selbstverständlich sind die Agenturen Ihnen bei der Beschaffung der erforderlichen Einladung behilflich!

    Konsulargebühren der Botschaft der Republik Belarus in EUR
    Art der VisaBearbeitungszeit im Konsulat 5 - 7 Tage bis 48 St.Einmaliges Visum (bis 30 Tage) Preis : 50 Euro
    Einmaliges Visum für Kinder unter 16 J. (bis 30 Tage) Preis : 10 Euro

    Einladung

    Die Bestimmungen des Konsulates für eine Einreise in die Republik Belarus erfordern eine Einladung oder eine touristische Referenz!
    Sollten Sie keine entsprechende Einladung besitzen, können die Agenturen Ihnen diese Einladung gerne beschaffen.

    Einladungen für Geschäftsreisende bis 90 Tage
    Dauer des Aufenthaltes in der Republik Belarus Normale Einladung
    ca. 5 Werktage Express Einladung
    ca. 1 - 2 Werktage einmalige Einreise 40 Euro
    oder zweimalige Einreise 50 Euro
    oder dreimalige Einreise 60 Euro

    Es besteht aber auch Möglichkeit der Expressbearbeitung dann aber sind die Preise doppelt so teuer.

    Bearbeitungszeit zur Beschaffung der Einladung in der Konsularverwaltung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten für Geschäftsreisende bis 12 Monate
    Dauer des Aufenthaltes in der Republik Belarus Normale Einladung
    ca. 10 - 20 Werktage Mehrmalige Einreise
    innerhalb von 6 Monaten Mehrmalige Einreise Preis : 125 Euro
    innerhalb von 12 Monaten Preis : 210 Euro

    Voucher / Touristische Referenz
    Dauer des Aufenthaltes in der Republik Belarus Preis in Euro einmalige Einreise bis 30 Tage Aufenthalt 20 Euro

    Visum Antrag :
    http://www.visum-dus.de/docs/Belarus_Antrag.pdf

    Geschäftsvisum

    Folgende Unterlagen sind für die Erteilung eines Geschäftsvisums erforderlich:
    1.Original ReisepassGültigkeit mindestens für die Dauer des Aufenthaltes. Der Pass muss über mind. 1 leere Seite zum einkleben des Visums verfügen.2.VisumantragEin vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit dem aufgeklebten/angehefteten Lichtbild.3.Aktuelles PassbildFormat 3 x 4 cm4.EinladungEine gültige Einladung.

    Ein Geschäftsvisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden. Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular ausgefüllt und darin den genauen Reisezweck, die vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden belarussischen, juristischen (natürlichen) Person, sowie die vorgesehene Wohnadresse in Belarus angegeben hat. Bei Dienst- und Geschäftsreisen ist die Einladung einer belarussischen, juristischen Person erforderlich. Dabei muss der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise, sowie Zweck der Reise angegeben werden. Ein Dauervisum wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für eine unbegrenzte Anzahl Einreisen nach Belarus. Dazu ist ein Antrag Ihres belarussischen Partners (einer juristischen Person) bei der Konsularverwaltung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Belarus erforderlich.

    Selbstverständlich sind die Agenturen Ihnen bei der Beschaffung der erforderlichen Einladung behilflich!

    Konsulargebühren der Botschaft der Republik Belarus in EUR
    Art der Visa Bearbeitungszeit im Konsulat 5 - 7 Tage bis 48 St.
    Einmaliges Visum (bis 30 Tage) Preis : 65 Euro
    Zweifaches Visum (bis 90 Tage) Preis : 115 Euro
    Dreifaches Visum (bis 90 Tage) Preis : 165 Euro
    Mehrfaches Dauervisum (bis 1 Jahr) Preis : 300 Euro

  • Für Kurzentschlossene und alle, die ihr Visum nicht vor Reiseantritt bei der belarussischen Botschaft beantragen können oder wollen, besteht seit Januar 2005 die Möglichkeit, ein Visum für bis zu 30 Tagen in einem vereinfachten Verfahren am Flughafen Minsk zu erhalten. Vereinfachtes Verfahren bedeutet in diesem Fall lediglich, daß über die Visa-Erteilung sofort entschieden wird. Alle anderen Voraussetzungen entsprechen dem Verfahren bei den Botschaften und Konsulaten.

    Des weiteren können ab 1. Januar 2005 deutsche Staatsangehörige nicht nur bei den belarussischen Konsulaten in Berlin und Bonn, sondern auch bei der Visastelle am internationalen Flughafen Minsk gemäß diesem vereinfachten Verfahren sich einen Einreisevermerk ausstellen lassen. ..." (sog. Sofortvisum Weissrussland - Quelle: Pressemitteilung Nr. 5 der Botschaft der Republik Belarus in Deutschland vom den 13. Januar 2005)

    Kosten Sofortvisum Weissrussland
    Laut Website des Auswärtigen Amtes in Berlin betragen die Gebühren zw. 50 US$ und 140 US$ und der Reisende muss den Reisezweck durch Einladungen, Hotelbuchungen, Voucher etc. in russischer Sprache nachweisen. Ob die Befreiung von offiziellen Einladungen bei Reisen bis 30 Tagen (siehe Einreise-Bestimmungen Belarus) auch in diesem Fall gilt, ist mir nicht bekannt. Am besten direkt bei der Botschaft
    Belarus Berlin
    nachfragen (Tel: 030/536 359 32).

    Für deutsche Staatsbürger wird mit 110 Euro bei den Visagebühren am Flughafen Minsk offenbar der Höchstbetrag verlangt, was in etwa den
    Kosten eines Expressvisums bei der belarussischen Botschaft in Deutschland entspricht. Wer also seine Reise frühzeitig planen kann, sollte auf alle Fälle rechtzeitig ein reguläres Visum über die Botschaft in Berlin oder Außenstelle Bonn beantragen, wofür nur 65,- EUR bei Bearbeitungsdauer von etwa 1 Woche anfallen.

    Visa-Erteilung am Flughafen Minsk ist nur im Ausnahmefall sinnvoll

    Zudem besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, daß das beantragte Visum verweigert wird. Das gilt für in Berlin oder Bonn beantragte Visa ebenso, wie beiVisa-Beantragung am Flughafen Minsk. Nur in letzterem Fall sitzt man dann eben am Flughafen Minsk fest und "darf" mit dem nächsten Flieger retour nach Deutschland. Auch wenn dies eher selten der Fall sein dürfte (mir persönlich ist kein solcher Fall bekannt), sollte man aus genannten Gründen nur im Ausnahmefall darauf zurückgreifen - ein vorab in Berlin oder Bonn ausgestelltes Visum schont Geldbeutel und Nerven.

    Diese Regelung ist sicher aber eine gute Lösung für diejenigen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen sofort nach Belarus reisen müssen.

    Wichtig: Sie benötigen auch am Flughafen Minsk ein Passbild für Ihren Visaantrag.

  • In jedem Fall auch bei der Fluglinie der Wahl vorab nachfragen ob Passagiere ohne gültigem Visum überhaupt nach Belarus transportiert werden. Es ist nämlich Pflicht der Fluglinien sicherzustellen das alle Reisedokumente komplett und gültig sind.
    Bei Ablehnung an der Grenze könnten die Unkosten der Fluglinie auferlegt werden.

  • Stimmt, daher ja auch der Hinweis : Lieber das Visum direkt vor Reise über eine Agentur machen zu lassen. :thumbup:
    Könnte verdammt teuer werden, wenn die Jungs und Mädels da ( in Minsk ) etwas schlecht gelaunt sein sollten.

  • Sorry krissa,
    aber die Infos stimmen nicht mehr so richtig. :nono:


    Schon seit 2-3 Jahren kann man auch ohne EInladung ein Visa (private Einreise) für bis zu 30 Tagen bekommen.
    (hab ich selbst schon 2-3mal so gemacht, als ich mal wieder mein Jahresvisa vergessen hab zu verlängern)
    Die "Foto"-Vorschriften haben sich auch geändert (sind ein wenig schärfer geworden), und die Preise sind auch anders.


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    Siehe Konsularwesen/Weißrussische Botschaft :

    Einreisebestimmungen in die Republik Belarus

    Für die Einreise in die Republik Belarus, den Aufenthalt in der Republik Belarus sowie Transitreisen durch das Territorium von Belarus ist ein gültiges Visum und eine Migrationskarte (ab 1. November 2006 ) erforderlich.

    Visum

    Das Visum kann entweder in der Konsularabteilung der belarussischen Botschaft in Berlin oder in ihrer Zweigstelle in Bonn beantragt werden. An den Grenzeübergangsstellen werden keine Visa ausgestellt. Falls eine dringende Einreise notwendig ist, besteht die Möglichkeit für Fluggäste, ein Visum direkt am internationalen Flughafen „Minsk-2“ (Visastelle) zu beantragen.

    Die Beantragung eines Visums kann sowohl in den obengenannten Einrichtungen durch eine Vorsprache des Antragstellers bzw. seines Vertreters als auch auf dem postalischen Weg erfolgen.

    Dafür sind folgende Unterlagen nötig:

    1. ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern mit seinem Lichtbild eingetragen ist.

    Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seite enthalten.

    2. ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Visumantrag mit dem aufgeklebten/angeheftetem Lichtbild.

    Das Foto muss den folgenden Anforderungen entsprechen:
    Größe 35x45 mm, en face, einfarbiger heller Hintergrund, scharf, falten- und fleckenfrei. Die Gesichtshöhe muss 70-80% des Gesamtfotos einnehmen.
    Das Foto darf nicht älter als 6 Monaten sein.

    3. eine gültige Einladung (bei Beantragung eines Transitvisums ist eine Kopie des Visums für das Zielland beizulegen);

    Ein einfaches Geschäfts- oder Besuchervisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden. Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular ausgefüllt und darin genauen Reisezweck, vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene Wohnadresse in Belarus angegeben hat.

    4. Wenn sie ein ehemaliger Staatsangehörige der UdSSR oder der Republik Belarus sind – Unterlagen, die den Verlust der Staatsangehörigkeit beweisen. Für Kinder unter 16 Jahren – eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien von Hauptseiten der Elternpässen (mit der Passnummer, einem Lichtbild und der Gültigkeitsdauer);

    5. ein von der Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über entrichtete Visagebühr. Diese Forderung gilt auch für Express-Visa, vorgelegt werden darf Kontoauszug über die entrichtete Gebühr oder Banken-Scheck. Zahlung mit der EC-Karte ist in der Konsularabteilung möglich;

    6. bei Beantragung per Post – ein frankierter Rückumschlag mit Anschrift des Antragsstellers.

    Die obengenannten Unterlagen werden nur komplett angenommen!

    Notwendigerweise hat der Konsul das Recht weitere Papiere anzufordern sowie ein Interview mit dem Visumantragsteller durchzuführen, um einen Beschluss Hinsichtlich der Ausstellung eines Visums zu fassen.

    Bearbeitungszeit:
    bis 5 Arbeitstage nach dem Erhalten aller beantragten Unterlagen;
    48 Stunden nach dem Erhalten aller beantragten Unterlagen für das Expressvisum.


    Für die Leistungen der Post wird keine Haftung übernommen.


    Soll eine Privatreise über 30 Tage dauern, so ist das Original der Einladung einer belarussischen einladenden Privatperson vorzulegen. Die Einladung soll entweder durch die jeweilige Paß- und Visabehörde der belarussischen Miliz ausgestellt oder notariell beglaubigtet werden (Einladungsformular).

    Bei Dienst- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von über 30 Tagen ist die Einladung einer belarussischen juristischen Person erforderlich. Dabei soll der geschäftliche, dienstliche, wissenschaftliche oder sonstige Charakter der Reise bestätigt und Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Aufenthaltsdauer mit den Daten der Ein- und Ausreise sowie Zweck der Reise angegeben werden.

    Touristenreisen werden durch Reisebüros erledigt. Gemäß der bestehenden Verordnung werden Visa für die Einreise in die Republik Belarus mit touristischem Zweck ab 21.07.2010 auf Grund folgender Dokumente ausgestellt:

    • Bestätigung der Hotelreservierung (bei den Reisen mit einer Dauer von bis 10 Tagen);
    • Antrag eines belarussischen Reiseveranstalters, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer mit dem Dienststempel versiegelt in Form laut Anlage;
    • Anfrage einer Kuranstalt, ausgestellt auf dem Kopfbogen mit der Angabe der vollen Bezeichnung des Unternehmens, dessen Anschrift und Telefonnummer, des Aufenthaltszwecks und der Aufenthaltsdauer des Ausländers, der Aufstellung der Dienstleistungen, der Bestätigung der Urlaubsscheckbuchung und der vollen oder teilweisen Vorzahlung, sowie der Verpflichtung der Kuranstalt zur Einhaltung der Aufenthaltsregeln des Ausländers in der Republik Belarus mit dem Dienststempel versiegelt;
    • Anfrage eines Bürgers der Republik Belarus samt Kopien von Dokumenten, die sein Recht auf Gewährung der Dienstleistungen im Bereich Agrartourismus nachweisen.

    Für Beantragung eines Transitvisums sind der Reisepass mit eingetragenem Visum des Ziel- oder Weiterreiselandes sowie die Kopie solches Visums einzureichen. Mit dem Transitvisum darf man das Territorium der Republik Belarus in einer Richtung innerhalb von 48 Stunden durchreisen.

    Mehrfaches Visum ist in der Regel für Geschäfts- und Dienstreisen, sowie für Hilfsgütertransporte vorgesehen. Die Aufenthaltsdauer in der Republik Belarus ist bei diesen Reisen auf 90 Tage begrenzt.

    Ein Dauervisum wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dabei darf die gesamte Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten. Dauervisum für Geschäftsleute wird von der Botschaft der Republik Belarus bei Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:
    • Antrag der belarussischen juristischen Person;
    • Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person oder die notariell beglaubigte Kopie der Bescheinigung der Registrierung von der belarussischen juristischen Person;
    • Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person;
    • ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben vom deren Leiter);
    • bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.

    Ein Gruppenvisum wird bei Reisen der Gruppen von mehr als 5 Personen beantragt. Dabei sind Reisepässe (Original), Visumanträge mit Lichtbildern und eine Sammelliste in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Angaben vorzulegen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Reisepassnummer.

    Die Eintragung von Visa für belarussische Staatsbürger in Reisedokumente, die von ausländischen Behörden ausgestellt worden sind, ist unzulässig. Das betrifft auch diejenigen belarussischen Staatsbürger, die gleichzeitig Staatsbürger eines anderen Staates sind, sowie Staatenlose, Flüchtlinge usw.

    Gemäß dem Artikel 36 Kapitel 4 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die rechtliche Lage der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Belarus“, soll sich ein Ausländer innerhalb von fünf Tagen (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Eintreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seines tatsächlichen Aufenthalts registrieren lassen, falls das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind das zuständige Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden sowie die Verwaltungen der Hotels. Die Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.

    Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten. Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei der entsprechenden lokalen Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf) zu beantragen.

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    Gebühren sind hier nachzulesen.

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    Nüscht für Ungut :freunde:

  • Danke für den Hinweis der anderen bestimmt sehr Hilfreich sein wird. :) :thumbup:

    Kommt davon, das ich ja ständig nur mit " Arbeits Visum " auf Achse bin. Aber schön dass wir darüber gesprochen / geschrieben haben.

  • Gebühren sind hier nachzulesen.

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    Nüscht für Ungut

    Schon klar - die Preise die ich angegeben habe sind auch die Preise die die Agenturen hier in Deutschland für das Rund um Sorglos Paket veranschlagen.

    :beer: