Ein paar "lose" Informationshinweise bzgl. Kinder und Auswandern, die ich bisher in Erfahrung gebracht habe.
Bisher sind wir als Familie (Frau und 2 Kinder) sowohl in Deutschland mit Erst-Wohnsitz als auch in Belarus gemeldet.
D.h. wir haben erst gar nicht angefangen mit Erstwohnsitz hier und Zweitwohnsitz da...
Meine Frau hat weiterhin ihren ganz normalen weißrussischen Pass mit Niederlassungserlaubnis.
Unsere Kinder haben beide Pässe.
Unsere Tochter soll im nächsten Jahr in die weißrussische Schule gehen.
Auf weißrussischer Seite soweit kein Problem - sie ist in Mogilev gemeldet, wir wählen die Schule aus, und der Rest geht seinen Weg.
Auf deutscher Seite fangen nun die Probleme an bzgl. Schulpflicht.
Für die deutschen Behörden ist sie in Deutschland gemeldet, also -> ab zur Schule. ok soweit.
Beim Schulamt hatte ich vorsorglich schon mal angefragt, Antwort:
Wenn sie (das Schulamt) eine Bescheinigung aus Weißrussland bekommen, daß sie dort ordnungsgemäß zur Schule geht, wäre das in Ordnung.
Mal sehen, wie die Bescheingung dann aussehen soll... und ob mir die weißrussische Schule überhaupt eine solche einfach so ausstellt.
Ok, natürlich kann ich unsere Tochter auch einfach in Deutschland abmelden.
Dann werde ich aber wohl einen Behörden-Automatismus in Gang setzen.
Weil ich wg. dem Kindergeld auch erstmal die Famailienkasse benachrichtigen muß.
(Wg. Kindergeld an sich, dazu komme ich noch später)
Dann fragt man sich wohlmöglich: Wie, Kind nicht in Deutschland gemeldet, aber Mutter/Vater schon?
Wie geht das denn?
Also könnte sich meine Frau zusammen mit unserem 2ten Kind ebenso abmelden.
Ok, wäre an sich auch kein Problem.
Vorher mit dem Ausländeramt sprechen, daß meine Frau nun dauerhaft im Ausland lebt.
Auf ihre Niederlassungserlaubnis wirkt sich das nicht weiter aus, solange sie mit mir verheiratet bleibt (was ich doch sehr hoffe
).
Allerdings - und nun fangen einige Probleme an:
Ohne Wohnsitz kein Konto/Bankverbindung in Deutschland.
Ok, man muß das den Banken ja nicht verklickern... aber prinzipiell könnte/dürfte meine Frau dann kein deutsches Konto mit allen Annehmlichkeiten (Dispo/Kreditkarte etc.) haben.
In Anbetracht der Devisenprobleme in Weißrussland, ein nicht zu unterschätzender Tatsache.
Eine konkrete Lösung habe ich hier noch nicht gefunden.
Präferiere aber den zuletzt genannten Schritt, (Frau & Kinder melden sich in Deutschland komplett ab.).
Wobei ich aber noch klären muß, ob ich dann überhaupt noch eine gemeinsame Veranlagung bei der EkSt.-Erklärung machen kann.
Muß ich noch klären...
Bei mir sieht die Sache anders aus:
Ich habe ein angemeldetes Gewerbe in Deutschland, bekomme mein Einkommen von deutschen Kunden auf meine deutschen Konten, und zahle hierfür das übliche an Steuern (Ust, Gewerbe, EkSt., KirchenSt.).
Mich in Deutschland abzumelden hieße, ich muß ein Gewerbe in Mogilev anmelden, Bankverbindung hier einrichten, und meine Kunden müssten nach Belarus überweisen.
Soweit zwar kein Problem, aber es gibt einiges an anderen Schwierigkeiten/Unanehmlichkeiten.
U.a. gibt es hier ein prozentuale Zwangsumtauschpflicht, wenn man aus dem Ausland (als Gewerbe) Devisen einnimmt.
Zum anderen habe ich in Deutschland mühsam erkämpfte Betriebmittelkredite/Dispo, die ich in Belarus nie und nimmer bekommen könnte.
Und von dem ganzen Steuerwesen hier mal abgesehen.
Der Vorteil wäre ein weitaus geringeres Steueraufkommen...
Mich hier offiziell anzumelden, bedeutet desweiteren ein erheblichen bürokratischen Aufwand auf weißrussischer Seite.
Andererseits gibt es für den Fall dann etliche Zoll/Import-Sondereglungen.
So kann ich quasi unseren gesamten Hausstand aus Deutschland inkl. einem Auto zollfrei nach Belarus importieren.
Für mich habe ich aber z.Z. trotzdem entschieden:
Solange ich mein Gewerbe als legale Haupteinkommensquelle habe, werde ich auch meinen Wohnsitz in Deutschland behalten.
Kommen wir nun zum Kindergeld:
Hier gibt es eine - für uns ganz praktische - Regelung.
In Weißrussland ist der Wohnsitz des Kindes entscheidend.
Also Kinder sind in Belarus gemeldet -> bekommen weißrussisches Kindergeld.
In Deutschland - überraschenderweise nicht. Ich hatte mich im Internet informiert und nochmal persönlich unsere zuständige Familienkasse gefragt.
Entscheidend ist in Deutschland der Wohnsitz des Kindergeld-Empfängers.
Und das ist nunmal in der Regel ein Elternteil - in unserem Fall also ich.
Bleibe ich also in Deutschland gemeldet, bekommen wir weiterhin unser Kindergeld, auch wenn die Kinder, egal wo in der Welt gemeldet sind.
Die Familienkassen möchte nur darüber informiert werden.
Wenigstens ein kleiner Ausgleich, dafür, das wir ja weiterhin dann auch Steuern in Deutschland zahlen.
Mit anderen zukünftigen Problemen (z.B. Wehrpflicht in Belarus) habe ich mich noch nicht weiter beschäftigt.
Bisher sind wir als Familie (Frau und 2 Kinder) sowohl in Deutschland mit Erst-Wohnsitz als auch in Belarus gemeldet.
D.h. wir haben erst gar nicht angefangen mit Erstwohnsitz hier und Zweitwohnsitz da...
Meine Frau hat weiterhin ihren ganz normalen weißrussischen Pass mit Niederlassungserlaubnis.
Unsere Kinder haben beide Pässe.
Unsere Tochter soll im nächsten Jahr in die weißrussische Schule gehen.
Auf weißrussischer Seite soweit kein Problem - sie ist in Mogilev gemeldet, wir wählen die Schule aus, und der Rest geht seinen Weg.
Auf deutscher Seite fangen nun die Probleme an bzgl. Schulpflicht.
Für die deutschen Behörden ist sie in Deutschland gemeldet, also -> ab zur Schule. ok soweit.
Beim Schulamt hatte ich vorsorglich schon mal angefragt, Antwort:
Wenn sie (das Schulamt) eine Bescheinigung aus Weißrussland bekommen, daß sie dort ordnungsgemäß zur Schule geht, wäre das in Ordnung.
Mal sehen, wie die Bescheingung dann aussehen soll... und ob mir die weißrussische Schule überhaupt eine solche einfach so ausstellt.
Ok, natürlich kann ich unsere Tochter auch einfach in Deutschland abmelden.
Dann werde ich aber wohl einen Behörden-Automatismus in Gang setzen.
Weil ich wg. dem Kindergeld auch erstmal die Famailienkasse benachrichtigen muß.
(Wg. Kindergeld an sich, dazu komme ich noch später)
Dann fragt man sich wohlmöglich: Wie, Kind nicht in Deutschland gemeldet, aber Mutter/Vater schon?
Wie geht das denn?
Also könnte sich meine Frau zusammen mit unserem 2ten Kind ebenso abmelden.
Ok, wäre an sich auch kein Problem.
Vorher mit dem Ausländeramt sprechen, daß meine Frau nun dauerhaft im Ausland lebt.
Auf ihre Niederlassungserlaubnis wirkt sich das nicht weiter aus, solange sie mit mir verheiratet bleibt (was ich doch sehr hoffe

Allerdings - und nun fangen einige Probleme an:
Ohne Wohnsitz kein Konto/Bankverbindung in Deutschland.
Ok, man muß das den Banken ja nicht verklickern... aber prinzipiell könnte/dürfte meine Frau dann kein deutsches Konto mit allen Annehmlichkeiten (Dispo/Kreditkarte etc.) haben.
In Anbetracht der Devisenprobleme in Weißrussland, ein nicht zu unterschätzender Tatsache.
Eine konkrete Lösung habe ich hier noch nicht gefunden.
Präferiere aber den zuletzt genannten Schritt, (Frau & Kinder melden sich in Deutschland komplett ab.).
Wobei ich aber noch klären muß, ob ich dann überhaupt noch eine gemeinsame Veranlagung bei der EkSt.-Erklärung machen kann.
Muß ich noch klären...
Bei mir sieht die Sache anders aus:
Ich habe ein angemeldetes Gewerbe in Deutschland, bekomme mein Einkommen von deutschen Kunden auf meine deutschen Konten, und zahle hierfür das übliche an Steuern (Ust, Gewerbe, EkSt., KirchenSt.).
Mich in Deutschland abzumelden hieße, ich muß ein Gewerbe in Mogilev anmelden, Bankverbindung hier einrichten, und meine Kunden müssten nach Belarus überweisen.
Soweit zwar kein Problem, aber es gibt einiges an anderen Schwierigkeiten/Unanehmlichkeiten.
U.a. gibt es hier ein prozentuale Zwangsumtauschpflicht, wenn man aus dem Ausland (als Gewerbe) Devisen einnimmt.
Zum anderen habe ich in Deutschland mühsam erkämpfte Betriebmittelkredite/Dispo, die ich in Belarus nie und nimmer bekommen könnte.
Und von dem ganzen Steuerwesen hier mal abgesehen.
Der Vorteil wäre ein weitaus geringeres Steueraufkommen...
Mich hier offiziell anzumelden, bedeutet desweiteren ein erheblichen bürokratischen Aufwand auf weißrussischer Seite.
Andererseits gibt es für den Fall dann etliche Zoll/Import-Sondereglungen.
So kann ich quasi unseren gesamten Hausstand aus Deutschland inkl. einem Auto zollfrei nach Belarus importieren.
Für mich habe ich aber z.Z. trotzdem entschieden:
Solange ich mein Gewerbe als legale Haupteinkommensquelle habe, werde ich auch meinen Wohnsitz in Deutschland behalten.
Kommen wir nun zum Kindergeld:
Hier gibt es eine - für uns ganz praktische - Regelung.
In Weißrussland ist der Wohnsitz des Kindes entscheidend.
Also Kinder sind in Belarus gemeldet -> bekommen weißrussisches Kindergeld.
In Deutschland - überraschenderweise nicht. Ich hatte mich im Internet informiert und nochmal persönlich unsere zuständige Familienkasse gefragt.
Entscheidend ist in Deutschland der Wohnsitz des Kindergeld-Empfängers.
Und das ist nunmal in der Regel ein Elternteil - in unserem Fall also ich.
Bleibe ich also in Deutschland gemeldet, bekommen wir weiterhin unser Kindergeld, auch wenn die Kinder, egal wo in der Welt gemeldet sind.
Die Familienkassen möchte nur darüber informiert werden.
Wenigstens ein kleiner Ausgleich, dafür, das wir ja weiterhin dann auch Steuern in Deutschland zahlen.
Mit anderen zukünftigen Problemen (z.B. Wehrpflicht in Belarus) habe ich mich noch nicht weiter beschäftigt.