Zusatzabschluß in Deutschland gültig?

  • Meine Frau wird im Frühling ihr Diplom (Bachelor) in Pharmazie absolvieren.

    Danach wollte sie noch eine Zusatzausbildung machen, die sich im Russischen "Intermatura" oder "Inter Matura" nennt.

    Das Problem ist, dass wir momentan nicht genau wissen, was das anolog in Deutschland ist bzw. ich keine Ahnung habe was das überhaupt ist. :crazy:
    Ich vermute es ist so etwas wie ein "Praktisches Jahr" oder ein "Assistenz Jahr"?

    Mit der "Ausbildung" könnte sie z.B in der Ukraine als "Provisorin" in einer Apotheke anfangen. Das wäre so in etwa die Stellvertretung des Apothekers.

    Die Sache ist die, dass es wie gesagt zusätzliche 12 Monate dauert, für ukrainische Verhätnisse recht teuer ist und die Frage offen ist, ob es hier überhaupt anerkannt wird?

    Vielleicht kennt sich hier jemand in Pharmazie/Medizin aus und weiß welche Behörden hier in Deutschland für sowas zuständig sind.

    Danke.

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

  • bernhard

    Das Diplom in Pharmazie hätte sie ja im Frühlung, es geht um die "Zusatzausbildung" danach und ob die in Deutschland dann überhaupt was bringt?

    Ich dem meisten Studien im Bereich Medizin usw. muß man ja noch 1 Praktisches Jahr oder Assistensjahr dranhängen (?)

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

  • Dante wende Dich einmal an die für Dein Bundesland zuständige " Landesärztekammer " unter deren Fuchtel sind alle Relevanten Medizinischen Berufsgruppen. Die können Dir genau sagen - was und wie. Denn mit dem Bachelor und auch abhängig von der Jeweiligen UNI ( gibt in der Zwischenzeit auch da UNIS ) wo der Abschluss Europaweit anerkannt wird. Für bestimmte Bereiche hier in Deutschland , ist eine Zusatz Prüfung Notwendig, bedingt durch die Deutschen Gesetze im Bereich Pharmazie und Apo etc. auch hier können die Dir Auskunft erteilen.


    Gab auch Fälle - wo diese Kosten Teils vom Land und der Gemeinde getragen wurde. Wegen Mangel in einigen Gebieten !

  • @ Dante ein Bekannter von mir ist Apotheker, ich habe mit dem Gesprochen, in D ist es so, das es PTA gibt,
    oder Apotheker, als Apotheker muß sie ein Pharmazietudium haben, oder sie macht eine Ausbildung als PTA

    :hmm: ...Zitat Dante : " Meine Frau wird im Frühling ihr Diplom (Bachelor) in Pharmazie absolvieren. " !!!!! Ist doch exakt beschrieben......was hat denn da Der Bekannte nicht verstanden ?

  • Der hat das schon verstanden, aber erst muß der Abschlus in D anerkannt werden, da es verschieden
    Vorschriften gibt, und die Ausbildungen verschieden sein können. Wenn in D eine Apotherkerausbildung
    gemacht und anerkannt wird, kann eine Apotheke ohne Zusatzausbildung geleitet werden.

  • aber erst muß der Abschlus in D anerkannt werden, da es verschieden
    Vorschriften gibt, und die Ausbildungen verschieden sein können.

    Das kann nicht nur so sein sondern ist definitiv so deshalb auch Dante's Nachfrage inwiefern ihr Abschluss anerkannt werden kann und welche Behörden dafür zuständig sind.


    Wenn in D eine Apotherkerausbildung
    gemacht und anerkannt wird, kann eine Apotheke ohne Zusatzausbildung geleitet werden.

    Es geht nicht darum in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren sondern um......siehe oben :lamp:

  • Wenn in D eine Apotherkerausbildung
    gemacht und anerkannt wird, kann eine Apotheke ohne Zusatzausbildung geleitet werden.

    Gerade dieses ist eine Aussage der Apothekerkammer, und nicht auf meinen Mist gewachsen.

    Es geht nicht darum in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren sondern um......siehe oben :lamp:

    Das ist mir schon klar, und was anderes habe ich auch nicht gesagt, die Vorschriften in D kann ich nachlesen. :lamp: :lamp:

  • Bernhard, das ist alles gut und schön und auch super das diese Info direkt von einer Apothekerin kommt nur..........wenn ich frage ob ich mit meinem ausländischen Führerschein in Deutschland Auto fahren darf hilft es mit nicht weiter wenn mir einer deiner Fahrschullehrer Kumpels mitteilt das "wenn ich in Deutschland den Führerschein mache kann ich in Deutschland Auto fahren".

    Das würde meine eigentliche Frage nicht im geringsten beantworten. :lamp:

  • @ Dante.
    Meine Frau und ich sind grade bei, die Berufserlaubnis zur Zahnärztin in Deutschland durchzuboxen.
    Ich denke mal, es verläuft im allgemeinen vom Ablauf ähnlich.
    Deswegen meine erste Frage vorab, ob Deine Frau schon eine Aufenthaltsgenehmigung für D hat!

    Liebe russische Gemeinde, ich will Euch ein Geheimnis verraten. Bandera ist nicht der Präsident der Ukraine. Stepan Bandera ist seit 1959 tot.

  • Deswegen meine erste Frage vorab, ob Deine Frau schon eine Aufenthaltsgenehmigung für D hat!

    Ne, wir haben erst vor 2 Wochen geheiratet. Ihren Bachelor wird sie auf jeden Fall machen. Die Frage ist, ob ihr diese "Inter Matura" danach überhaupt was bringt in Deutschland. Was auch zu der Frage führt wann sie ihr A1 Zertifikat machen wird/soll das das Teil nur 1 Jahr gültig ist.

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

  • Eben in verkürzter Form:

    Die Frage ist, ob ihr diese "Inter Matura" danach überhaupt was bringt in Deutschland.

    Na sicher. Das ist doch das Praktikumsjahr.
    Für Ärze und Zahnärzte sind es meines Wissens sogar zwei Jahre.
    Berufserfahrung im Drittland wird jetzt und in Zukunft höher bewertet als bisher! Als Rookie hat man es dann schon schwer ( evebtuell Defizitprüfung :fie: )

    Was auch zu der Frage führt wann sie ihr A1 Zertifikat machen wird/soll das das Teil nur 1 Jahr gültig ist.

    Braucht sie sowieso, wenn sie nach Deutschland im Zuge der FZF will.
    Sie kann ja dann gleich den A2 in der UA hinterherhängen. Minimum für die Berufserlaubnis in D ist sowieso der B2.

    Grundsätzlich fängt aber es erst mal damit an, daß sie eine Arbeitserlaubnis für D hat, die sie ja mit der Aufenthaltserlaubnis bekommt.
    Dann, so hab ich es jedenfalls gemacht, schaut man bei http://www.anabin.de rein, ob die Universität in Deutschland überhaupt als solches annerkannt ist.
    Wenn dem so ist, dann fragt man bei der zuständigen Zeugnisanerkennungstelle nach wie man weitermachen soll.

  • Minuteman

    Hab dir auf die PM geantwortet. Danke.

    ......

    Wegen der Berufserfahrung: Sie arbeitet schon seit 6 Jahren in einer Apotheke. Das Studium ist ein Fernstudium in Charkow an ner Uni/Hochschule.
    Ich werde sie am WE genau fragen welche Uni und welcher Abschluß das ist.
    Das "Inter Matura" ist im Endeffekt ein Wisch der (viel) Geld kostet.

    Wenn sie erst auch noch B2 braucht, kann sie das Ganze auch in Deutschland machen. Sie ist noch jung, sie könnte theoretisch hier auch noch ein ganzes Studium/Zusatzausbildung machen.

    Was ich momentan als am Wichtigsten ansehe, ist dass sie ein Diplom hat und hier vorerst, z.B auch erst als Apotheken-Hilfe anfangen kann, also erstmal Arbeit hat und nicht alleine zu hause rumhocken muß und die Wände ansieht.

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

  • Was ich momentan alsam Wichtigsten ansehe, ist dass sie ein Diplom hat und hier vorerst, z.B auch erst als Apotheken-Hilfe anfangen kann, also erstmal Arbeit hat

    Die Entscheidungen liegen bez. Anerkennung etc. liegen m.E. wenn man ein Studium fortsetzen mőchte bei den Prűfungsämtern. Wir haben vor, daß Julia nach richtigem Erlernen der Sprache sich einige Sachen anerkennen lässt und dann noch ne Runde in D studiert.

  • Ich werde sie am WE genau fragen welche Uni und welcher Abschluß das ist.

    Jo, daß wäre gut. Dann kann man schon mal vorab nachschauen wie diese Uni bzw. deren Abschluss in Deutschland bewertet werden.
    Das machen dann in Deinem Fall:

    Regierungspräsidium Stuttgart
    Landesprüfungsamt für Medizin,
    Pharmazie und Approbationswesen
    Nordbahnhofstraße 135
    70191 Stuttgart
    0711 904-35000

    Wenn sie erst auch noch B2 braucht, kann sie das Ganze auch in Deutschland machen.

    Nun, es schadet nichts wenn Deine Frau parallel in der Ukraine Vorarbeit leistet, und den relativ preiswerten Privatunterricht in der Ukraine nutzt.
    Das hat den Vorteil, daß man beim obligatorischen Intergrationskurs den Deine Frau machen muß, extrem viel Zeit, und somit Geld sparen kann.
    Der Intergrationskurs wird zwar gefördert, mit einem eigenen Unkostenbeitrag von 1Euro/h, bis A2 oder wenn sie wirklich gut ist gleich B1.
    B1 kann man bekommen, wenn man die Prüfung fast fehlerfrei ablegt. Somit spart man sich wiederum Zeit und Geld für den Kurs von A2 zu B1.
    Also ist büffeln angesagt.
    Meine Frau hat in der Ukraine schon Privatunterricht genommen, dann haben wir den Intergrationskurs erst gestartet, nachdem sie einen Einstufungstest abgelegt hat, und siehe da, wir, bzw. meine Frau konnte die ersten 2 Monate des Integrationskurses überspringen.

    Liebe russische Gemeinde, ich will Euch ein Geheimnis verraten. Bandera ist nicht der Präsident der Ukraine. Stepan Bandera ist seit 1959 tot.

  • Nun, es schadet nichts wenn Deine Frau parallel in der Ukraine Vorarbeit leistet, und den relativ preiswerten Privatunterricht in der Ukraine nutzt.

    So haben wir auch gedacht...seit Anfang 2011 hat sie auch gezielt Privatunterricht in Deutsch und lernt für das A1 Zertifikat.
    Außerdem gehen wir über Skype zusammen noch die Kursbücher durch.

    Eigentlich wollte sie im Dezember die Prüfung machen, aber da das Zertifikat nur 1 Jahr gültig ist, müssem wir erst das mit dem Inter Martura klären.
    Und zusätzlich 1,5 jahre getrennt leben wollen wir beide eigentlich auch nur, wenn es nur absolut zwingend notwendig ist!

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
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