...hat das zufällig jemand von Euch gemacht?
Außer dass es Geld kostet sehe ich momentan da keinen großen Vorteil, denn nach dem Gesetz:
"Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (§ 34 PStG)
Wurde eine Ehe im Ausland geschlossen, gab es bis zum 31.12.2008 die Möglichkeit, für diese Ehe ein Familienbuch auf Antrag anlegen zu lassen.
Aufgrund der Änderung des Personenstandsgesetzes ist dieses ab dem 01.01.2009 nicht mehr möglich. Heute besteht die Möglichkeit, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland nachträglich auf Antrag im Eheregister beurkunden zu lassen.
Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Allein eine ordnungsgemäß überbeglaubigte ausländische Heiratsurkunde erbringt zusammen mit einer von einem öffentlich beeidigten Übersetzer gefertigten Übersetzung in der Regel die volle Beweiskraft für eine im Ausland geschlossene Ehe. ...