Baby ... unterschiedliche Nachnamen der Eltern ...

  • Unser Kind hat nun einen Kinderreisepass, da wir ja im April Oma und Opa besuchen werden. Das Kind hat (ausschließlich) die deutsche Staatsbürgerschaft und meinen Nachnamen. Meine Frau hat vorerst ihren Nachnamen behalten und noch die ukrainische Staatsangehörigkeit.

    Was ist zu tun (wenn überhaupt was zu tun ist) wenn meine Frau mit Baby mal ohne mich in die Ukraine reisen wollte. Ist es ratsam die Geburtsurkunde mitzuschleppen oder sich evtl. in Julias Reisepass oder Alexanders Kinderpass etwas 'bestätigen' zu lassen?

  • Verheiratet und Ehefrau behaelt ihren Namen ? Etwas Untypisch aber entscheidet jeder fuer sich selber.

    Da kann es bei so einer Konstelation zu Fragen bis hin echten Problemen kommen.
    Um dem aus den Weg zu gehen , ist es Ratsam das Kind in den Reisepass eintragen zu lassen. Nur die Gebutsurkunde wenn auch beglaubigt , reicht hier nicht. Bei Reisen.
    Geht auch via Kinderpass - in dem die Eltern eingetragen sind.
    Bei Kindern die das Land wieder verlassen , schauen die Ukrainer besonders genau hin .

  • Danke für die Antwort, wir werden mal schauen ob wir in den Kinderpass sollte Julia mal alleine fliegen noch ein offizieller Eintrag reinkomt ...

    Etwas Untypisch aber entscheidet jeder fuer sich selber.

    Das ist weniger 'unser Wille' gewesen sondern eher aus der Not heraus geboren, der mit dem Namenswechsel verbundene Tausch von Julias Pass hätte uns zu lange gedauert, ungünstigtenfalls wäre dann Julias Einreise nach D über den Jahreswechsel hinausgezögert worden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für uns.

  • Wenn Deine Juliya mal angenommen alleine reist mit dem Kind muss sie genau genommen sogar eine notarielle Vollmacht nebst Übersetzung mitführen.
    In eurem Fall wegen dem unterschiedlichen Namen würde ich sogar zwingend dazu raten.
    Kopien von Trauschein und Auszug aus dem Melderegister sind ebenfalls nützliche Helfer, immer wieder wichtig viele wichtig aussehende Stempel!

    Der Hauptgrund für die Vollmacht liegt einfach nur daran um nicht im später dem Partner eine einen Kindesentzug zu unterstellen
    bzw. im umgekehrten Fall die Kinder via Interpol schneller wieder in die Heimat geholt werden können.
    Aus den erwähnten Gründen würde ich diese Vollmacht auch auf die Dauer des Urlaubs befristen und nicht unbegrenzt ausstellen.

    Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen!

    Gruß

    Stobbi
    :gutenmorgen: Ein Tag ohne :kaffee: ist ein Scheißtag!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Deine Juliya mal angenommen alleine reist mit dem Kind muss sie genau genommen sogar eine notarielle Vollmacht nebst Übersetzung mitführen.


    Ist das nicht etwas übertrieben? Das mit der Vollmacht brauchen doch nur ukrainische Kinder wenn sie aus der Ukraine ausreisen. Genauer hier: http://dpsu.gov.ua/ru/activities/skipping/skipping_9.htm. Die Vollmacht fällt sogar weg wenn Papa Ausländer ist usw.
    Aber Ausländer, was IBNs Tochter ja ist, brauchen nur ein gültiges Reisedokument http://dpsu.gov.ua/ru/activities/skipping/skipping_8.htm Auf der Webseite gibt eine ukr. Telefonnummer. Da kann man ja mal versuchen anzurufen. +38 044 - 527-63-63

    Meine persönlichen Erfahrungen sind jetzt schon ein paar Jahre her. Da hatten meine Kinder noch den alten deutschen Kinderausweis und waren im ukrainischen Reisepass meiner Frau eingetragen. Es gab nie Probleme. Auch wenn wenn meine Frau allein mit den Kindern gefahren ist oder auch andersrum wenn ich allein mit ihnen unterwegs war. Gut bei uns hatten alle den selben Namen :)

  • Mag schon sein das es etwas übertrieben ist, aber Fakt ist das die Kontrollen die letzten Jahre sehr lasch gehändelt wurden.
    Kontrolliert wurde das nie, auch bei meiner Frau nicht, mag sein das der Grund der gleiche Familienname war, ich weiß es nicht.

    Aber genau solche Sachen sollen damit unterbunden werden.

    Zitat

    Der Hauptgrund für die Vollmacht liegt einfach nur daran um nicht später dem Partner eine einen Kindesentzug zu unterstellen

    bzw. im umgekehrten Fall die Kinder via Interpol schneller wieder in die Heimat geholt werden können.

    Aus den erwähnten Gründen würde ich diese Vollmacht auch auf die Dauer des Urlaubs befristen und nicht unbegrenzt ausstellen

    Ich kann mich leider nicht mehr genau an den Fall erinnern, wurde auch in der binationalen Forenwelt von Innen nach Außen gekehrt.
    Eine Mutter hatte sich mit den Kindern in die Ukraine abgesetzt, in diesem Zusammenhang wurde damals verlinkt das es eigentlich
    unabdingbar, ist diese Vollmacht mit zu führen für die Reise von D nach UA.

    Meine SchwieMu kommt dieses Jahr wieder und meine Nichte (Patenkind) will mit kommen, eigentlich will ich das.
    Ich will sie hier wieder einem Facharzt für Skoliose vorzustellen, angeblich hat sich der Zustand ihrer Wirbelsäule stark verschlechtert und soll operiert werden.
    Ich will hier von einem Deutschen Facharzt eine Zweitmeinung. Kostet wieder ein Vermögen aber das ist mir egal, wenn es den Kind hilft.
    Also der Grund hat eigentlich nix mit dem Thema zu, tun aber meine Schwägerin und mein Schwager müssen für die Reise nach Deutschland eben diese Vollmacht ausfüllen,
    damit SchwieMu mit dem Kind in Deutschland einreisen kann.

    Noch am Rande, für meine Nichte benötige ich nach Aussage (schriftlich) vom Konsulat keine separate Verpflichtungserklärung.
    Sie wird mit der SchwieMu erfasst, die Aussage vom Ausländeramt war, beide benötigen eine eigene Verpflichtungserklärung.

    Gruß

    Stobbi
    :gutenmorgen: Ein Tag ohne :kaffee: ist ein Scheißtag!

    • Offizieller Beitrag

    Also der Grund hat eigentlich nix mit dem Thema zu, tun aber meine Schwägerin und mein Schwager müssen für die Reise nach Deutschland eben diese Vollmacht ausfüllen,
    damit SchwieMu mit dem Kind in Deutschland einreisen kann.


    Ich glaube, dass ist eher dafür, dass das Kind sonst nicht aus der Ukraine ausreisen darf, weil halt die ukrainischen Gesetze so sind. Als wir mal den Nachbarsjungen aus der Ukraine mit nach D genommen hatten, wollten man an der ukrainischen Grenze dieses Papier halt auch sehen.

    Ich kenne auch den Fall von ein paar Bekannten. Auch ein binationales Ehepaar, die eine schwierige Scheidung durchmachten. Nach Erzählung der Mutter hatte der Richter während des Sorgerechtsstreites um das Kind, ihr auch verboten aus Deutschland auszureisen. Damals habe ich mich auch gefragt, wer das kontrollieren will?