Approbation - 2.0

  • Meine Frau hat mittlerweile ihre Berufserlaubnis - jetzt fehlt noch die Approbation.


    Wir hatten im Januar beides beantragt. Der Approbationantrag lag 4 Wochen beim Regierungspräsidum, bis wir den Mitarbeiter aufgefordert hatten, das ganze endlich zur Landesapothekenkammer zur Überprüfung zu schicken.


    Gestern bekamen wir eine e-mail (Apothekenkammer), dass wir noch BEHÖRDLICHE Bestätigung (Nachweise) für Studium (Fachauflistung/Stundenauflistung) und Arbeit nachreichen sollen.


    - Das Studium besteht aus Diplom + Spezialistendiplom. Letzteres ist vom Ukrainischen Gesundheitsministerium ausgestellt.


    - Arbeit - welche Behörde soll bitte die Arbeit überprüfen? In der Ukraine gibt es keine Ärzte oder Apothekenkammern?


    Weiß jemand, an welche Behörden man sich wenden muß?


    Danke

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

    Edited 3 times, last by Dante ().

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    - Arbeit - welche Behörde soll bitte die Arbeit überprüfen? In der Ukraine gibt es keine Ärzte oder Apothekenkammern?


    Also ich weiß nicht wie es bei den Apothekern in der UA aussieht, aber bei meiner Frau war das Arbeitsbuch und die Fachnachweise ( irgendso zweizeiler auf einer aArt Toilettenpapier ) gemeint. Diese werden von so einer behördlichen, in diesem Fall einer Kommision von Zahnärzten, abgestempelt!

  • Also ich weiß nicht wie es bei den Apothekern in der UA aussieht, aber bei meiner Frau war das Arbeitsbuch und die Fachnachweise


    Arbeitsbuch + Arbeitszeugnis hatten wir geschickt. Dann werdens wohl die "Fachnachweise" sein.
    Jetzt muß man nur noch eine Apotheker Kommission auf der Krim finden. :crazy:



    Und das Diplom hat dann noch eine Bestätigung vom Gesundheitsministerium gebraucht, oder hab ihr nur das Diplom geschickt?



    Danke

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    Und das Diplom hat dann noch eine Bestätigung vom Gesundheitsministerium gebraucht, oder hab ihr nur das Diplom geschickt?


    Negativ!
    Das Diplom wurde übersetzt und beglaubigt! Ebenso wie diese obskuren "Fachnachweise"!

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    Naja..Behörden. Erstmal heute abend e.mail schreiben. :envy:


    Mit den ( deutschen ) Behörden war es eigentlich nicht das Problem. Die ukrainischen hingegen, naja, man kennt es ja!
    Aber weißt wer nach der Berufserlaubnis zickig war? Die Zahnärztekammer! Die kann nämlich nach erhaltener BA diese wiederum mitt einschränkungen versehen.
    Näheres werde ich mal bei Gelegenheit posten!

  • Minuteman


    Die Frau von der Deutschen Apothekenkammer hat folgendes geschrieben.


    Quote

    Aus dem Dokument muss klar hervorgehen welche Tätigkeiten (z.B. Abgabe von Arzneimitteln etc.) ein Apotheker in Ihrem Herkunftsland ausführt.


    Das entspricht in etwa der Apothekenbetriebsordnung (http://www.buzer.de/gesetz/6316/a176428.htm).



    Habt ihr sowas wie eine "Ärzte Betriebsordnung" nachweisen mussen, also ein Dokument in dem steht, was ein Zahnarzt gesetzlich in der Ukraine machen darf?


    Die Frau vom "Ministerium des Gesundheitsschutz" in der Ukraine meinte, dass es nur sowas wie einr Art "Certificate of Good Standing" für Apotheker gibt, aber dort steht ja nichts drin, was der Beruf gesetzlich erlaubt?

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    Die Frau vom "Ministerium des Gesundheitsschutz" in der Ukraine meinte, dass es nur sowas wie einr Art "Certificate of Good Standing" für Apotheker gibt, aber dort steht ja nichts drin, was der Beruf gesetzlich erlaubt?

    Das CoGS ist doch bloß der Nachweis dafür das Du im Herkunftsland im ärtzlichen Sinn einen einwandfreien Leumund hast.


    Habt ihr sowas wie eine "Ärzte Betriebsordnung" nachweisen mussen, also ein Dokument in dem steht, was ein Zahnarzt gesetzlich in der Ukraine machen darf?

    Ja, das ist das "Fachzertifikat". Bei meiner Frau geht daraus hervor das sie chirurgische Eingriffe machen darf.



    Oh, Dante, ich weiß wie Du dich fühlen mußt. Es ist manchmal echt zum :uebel:

  • Ja, das ist das "Fachzertifikat". Bei meiner Frau geht daraus hervor das sie chirurgische Eingriffe machen darf.


    O.K...habt ihr den "Nachweis" damals lokal von dem Oblast (Hauptstadt-Behörde)bekommen, in dem deine Frau gearbeitet hat, oder habt ihr den vom Gesundheitsministerium zentral aus Kiev bekommen?



    und ja, :puke: :crazy:



    Danke. :)

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    • Official Post

    Also, jetzt mal langsam!


    Wir haben von der Regierung folgende geforderten Unterlagen ukrainischer Herkunft eingereicht:
    1. Diplom
    2. Arbeitsbuch
    3. Fachbezogene, aber nicht obligatorische Fortbildungskurse
    4. Fachdiplom ( Hab ich in Deinem Eingangpost gesehen das ihr das auch gemacht habt )
    5. Certificate of good standing
    6. Sowie diese oben genannten Fachnachweise welche meiner Frau die erforderlichen Kenntnisse nachweisen und sie zum Arbeiten in ihrem Bereich berechtigen


    Mehr nicht!

  • 6. Sowie diese oben genannten Fachnachweise welche meiner Frau die erforderlichen Kenntnisse nachweisen und sie zum Arbeiten in ihrem Bereich berechtigen



    Das ist ja momentan bei uns die große Preisfrage - absolut NIEMAND kann uns momentan sagen, woher wir diese Fachnachweise bekommen können.


    Weder die Apothekenkammer in Deutschland, noch die Mitarbeiter des Ukrainischen Gesundheitsministeriums.

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    Das ist ja momentan bei uns die große Preisfrage - absolut NIEMAND kann uns momentan sagen, woher wir diese Fachnachweise bekommen können.


    Weder die Apothekenkammer in Deutschland, noch die Mitarbeiter des Ukrainischen Gesundheitsministeriums.


    Auch wenn es Dir nicht weiterhilft, aber ich finde das schon eine Frechheit.
    Wenn Deine Frau ein Diplom und Fachdiplom hat dann darf sie doch Grundsätzlich als Apothekerin mit BA in D arbeiten.


    ABER: Die Regierungen arbeiten ganz gut. Diese Kammern allerdings, so mußte ich feststellen, leisten ganz schöne Lobbyarbeit und man wird irgendwie das Gefühl nicht los sie schützen die deutschen Kollegen vor zuviel Fachkräften aus Drittländern.

  • Wenn Deine Frau ein Diplom und Fachdiplom hat dann darf sie doch Grundsätzlich als Apothekerin mit BA in D arbeiten.


    Arbeiten darf Sie - Mit der Berufserlaubnis darf sie aber nur unter Aufsicht eines Apothekers arbeiten. D.h in der Praxis eigentlich nur Anstellung als PTA, da Apotheken eigentlich selbständige Apotheker brauchen, es sei denn es sind sehr große Apotheken, die sich viel Personal leisten können.


    Sie könnte also als PTA arbeiten, was wir aber nicht ganz einsehen, wenn sie mit Approbation auch vollwertig arbeiten könnte.

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    Arbeiten darf Sie - Mit der Berufserlaubnis darf sie aber nur unter Aufsicht eines Apothekers arbeiten. D.h in der Praxis eigentlich nur Anstellung als PTA, da Apotheken eigentlich selbständige Apotheker brauchen, es sei denn es sind sehr große Apotheken, die sich viel Personal leisten können.


    Sie könnte also als PTA arbeiten, was wir aber nicht ganz einsehen, wenn sie mit Approbation auch vollwertig arbeiten könnte.


    Genauso siehts bei uns aus, allerdings mit der Einschränkung seitens der Kammer mit der BA nur Privatpatienten behandeln zu dürfen.
    Was für ein Witz. Auf Privatpatienten, welche einen verschwindend kleinen Teil ausmachen wird meine Frau "losgelassen" auf Kassenpatienten nicht.
    Deswegen haben wir die Approbation nachgereicht!

  • @ Dante ich habe mal mit einem mit bekannten Apotheker aus NRW gesprochen, es obliegt dem Regierungdpräsidenten in welchem Bezirk du
    Wohnst, Ee gibt den Rat ein Gespräch mit der Regierubg zu vereinbaren und Die Approbation umschreiben zu lassen. Aber wie dieses gahandhabt wird unterliegt
    jedem Bundesland seperat. Er sagte mir es kann sein das in einer Apotheke ein Praktikum gemacht werden müsste. Aber diese Auskünfte könnte man auch bei der
    Apothekerkammer bekommen. Ich hoffe diese Hinweise waren Hilfreich,

  • wo bekomme ich ein certificate of good standing für apotheker in der ukraine







    Bin in Deutschland verheiratet um ein Praktikum hier in DE als Apothekerin zu machen brauche ich nur noch das certificat of good standing, wo bekomme ich das her in der ukraine, meine nerven liegen blank bitte sehr um hilfe

  • Bin in Deutschland verheiratet um ein Praktikum hier in DE als Apothekerin zu machen brauche ich nur noch das certificat of good standing, wo bekomme ich das her in der ukraine, meine nerven liegen blank bitte sehr um hilfe


    CoGS gibt es hier http://www.moz.gov.ua/ua/portal/
    Macht eine Agentur, kostet ca 100-150 Euro.


    Du mußt auch zuerst eine Berufserlaubnis beantragen, ohne die kannst du kein Praktikum machen.

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  • Das positive Ende einer Odyssee. :hail: :trink:


    Einige tausend Euro später und dem Überleben von Bürokratie und Dokumenten-Wahnsinn hat meine Frau jetzt endlich ihre Approbations-Urkunde erhalten.


    Also zumindest im Medizin/Pharmazie Bereich kann ich nur jedem empfehlen diesen steinigen Weg zu gehen und eine hochqualifizierte Ausbildung aus der Ukraine, aus Bequemlichkeit, nicht wegzuschmeißen.


    Vorweg, B2 Prüfung; die Gesamtkosten und die Dokumentenbeschaffung benötigen Nerven aus Stahl, insbesondere wenn die Heimatstadt im Kriegsgebiet liegt.


    Die deutschen Behörden sind wie üblich etwas lahm (hängt vom Mitarbeiter ab) und wissen teilweise selbst nicht, welche Dokumente sie jetzt genau benötigen (Dokumente die es in D gibt, gibt es nicht auch zwangsläufig so in der Ukraine).


    Ansonsten waren die deutschen Behörden eigentlich sehr kulant und die letzte Sachbearbeiterin recht schnell. Und Ukraine ist eben Ukraine...Chaos. :D

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