Hallo,
Zur Vorgeschichte:
nach jahrelangem Behörden Marathon, hatte ich für meine Frau und ihre Tochter eine AE erhalten. Für meine Frau "relativ" problemlos, für Ihre Tochter mit erheblichen Schwierigkeiten. Zwischendurch sind wir damals noch umgezogen, so dass eigentlich die neue AHB für uns zuständig war. Diese stellte nach der Ummeldung nur eine Duldungsbescheinigung aus, während die alte ABH Fiktionsbescheinigungen ausgestellt hatte. Zwar mussten wir diese alle 3 Monate erneuern, dies ging problemlos, einfach neue Fiktion abholen fertig. Mit dieser Fiktionsbescheinigungen konnten wir Problemlos in die UA und wieder zurück reisen. Die Duldungsbescheinigung mussten wir alle 6 Monate beantragen und auch bezahlen, außerdem war diese auf BW begrenzt, somit auch keine Reisen mehr möglich.
Als die gelb/schwarze Regierung vor ca. 4 Jahren (kurz vor der Bundestagswahl) noch das Gesetz änderte, damit unsere "Kleine" eine AE bekommen konnte, erklärte unsere jetzige ABH sich für nicht zuständig und verwies auf die vorherige ABH. Diese konnte den Wirrwarr nicht verstehen, nach längerem hin und her erklärte sich unsere ABH einverstanden, die AE "im Auftrag" der alten ABH auszustellen, was dann auch geschah. Die AE war befristet, da die Kleine im Reisepass ihrer Mutter eingetragen war, bis zum Ablaufdatum des Reisepasses.
Jetzt haben wir inzwischen den Reisepass getauscht, sowie die Niederlassungserlaubnis meiner Frau, jedoch haben wir keinerlei Dokument mehr für ihre Tochter. Das ukrainische Konsulat kann oder will nicht helfen, dieses verweist auf die geltenden Bestimmungen, die besagen: entweder wir Beschaffen den "Erzeuger" und dieser gibt seine Einwilligung zum Ausstellen eines Reisepasses (seit nun 9 Jahren haben wir keinen Kontakt zum Vater und unter der damaligen Adresse ist er nicht mehr wohnhaft) oder meine Frau reist mit ihrer Tochter in die Ukraine und beantragt dort den Reisepass. Der Vollständigkeitshalber: die Tochter ist 14 Jahre und könnte in der UA selbst einen Pass beantragen, solange sie im "Ausland" der Ukraine wohnt geht das nur mit Einwilligung des Vaters. erst mit 16 Jahren kann sie den Pass selbst im Konsulat beantragen.
Die Einwilligung, dass das Kind in Deutschland wohnen darf, gilt "angeblich" nur ein Jahr. Dies hatten wir erst beim vorletzten Besuch an der ukrainischen Grenze nach ca. 8 Jahren erfahren. (Willkür oder unterschiedliche Auslegungen? Oder wieder eine Gesetzesänderung?)
Unsere ABH sieht sich nicht im Stande zu helfen, sie greift nicht in die Hoheitsrechte anderer Länder ein.
Gruß Jürgen