Viele entschliessen sich wegen dem geringeren, benötigten Dokumentenaufkommen und der Nähe zu Deutschland in Dänemark zu heiraten, da ein "Heiratsvisum" für Deutschland wesentlich mehr Dokumente und mehr Stress bedeutet.
Es gibt in dem Sinn kein "Heiratsvisum" - es handelt sich hierbei um Nationales Visum/Schengenvisum, bei dem der Besuchszweck explizit die Heirat ist und somit eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.
Generell stellt es auch kein Problem da mit einem Schengenvisum zu heiraten.
Probleme treten erst im Zusammenhang mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf.
1) Kann ein Visumsmißbrauch unterstellt werden. Natürlich kann man sich spontan dazu entscheiden während des Urlaubs zu heiraten, nur wer in Dänemark einreist, 3 Tage später heiratet und schon alle Dokumente hat, wird es schwer haben " eine Änderung der Umstände des Aufenthaltszwecks"² während des Urlaubs/Reise glaubwürdig darzustellen.
2) Falls dieser Tatbestand² nicht glaubwürdig zu beweisen ist, ist ein Schengenvisum in diesem Zusammenhang für eine Aufenthaltserlaubnis nicht zulässig.
Die Option Dänemark lief einige Jahre recht gut, die Gerichtsurteile des Bundesverwaltungsgerichts der letzten Jahre sind aber ziemlich deutlich NEGATIV ausgefallen und sprechen gegen die Option Dänemark in dem Zusammenhang!