Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Meinungen und Ideen:
Die Bekannte meiner Frau lebt mit ihrer Tochter zusammen in der Ukraine.
Das Kind stammt aus einer Beziehung mit einem deutschen Mann - sie waren nicht verheiratet.
Der Mann lebt in Deutschland und hatte die ersten Jahre lang sowohl einen deutschen Pass für das Kind als auch Unterhaltszahlungen (nach Düsseldorfer Tabelle) gezahlt.
Mittlerweile zahlt er (fast) nichts mehr - bzw. "nach Lust und Laune"... vermutlich nach dem Motto: die Düsseldorfer Tabelle gilt nicht für Kinder im Ausland, daher brauche ich auch nicht "so viel" zu zahlen...
Und der deutsche Pass des Kindes ist dieses Jahr abgelaufen - und auf Bitten der Bekannten, diesen zu erneuern/verlängern, reagiert der Mann nicht.
Wie seht ihr das: Welchen Unterhalt muss der deutsche Mann an seine (deutsche) Tochter, die in der Ukraine lebt nun wirklich zahlen?
Kann man diesen von der Ukraine aus in Deutschland "einklagen"?
Und: Muss der Pass des Kindes verlängert werden - sie ist doch allein schon aufgrund der Tatsache, dass der Vater Deutscher ist selber ebenfalls deutsche Staatsangehörige.
Haben wir vielleicht einen Rechtsanwalt in der Gemeinschaft hier, der sich mit "ausländischem Recht" auskennt?
Welche Tipps habt ihr für die Bekannte?
Danke schon mal vorab für eure Ideen und eure Hilfe!
Gruß,
ChristophVIE
ich bräuchte mal eure Meinungen und Ideen:
Die Bekannte meiner Frau lebt mit ihrer Tochter zusammen in der Ukraine.
Das Kind stammt aus einer Beziehung mit einem deutschen Mann - sie waren nicht verheiratet.
Der Mann lebt in Deutschland und hatte die ersten Jahre lang sowohl einen deutschen Pass für das Kind als auch Unterhaltszahlungen (nach Düsseldorfer Tabelle) gezahlt.
Mittlerweile zahlt er (fast) nichts mehr - bzw. "nach Lust und Laune"... vermutlich nach dem Motto: die Düsseldorfer Tabelle gilt nicht für Kinder im Ausland, daher brauche ich auch nicht "so viel" zu zahlen...
Und der deutsche Pass des Kindes ist dieses Jahr abgelaufen - und auf Bitten der Bekannten, diesen zu erneuern/verlängern, reagiert der Mann nicht.
Wie seht ihr das: Welchen Unterhalt muss der deutsche Mann an seine (deutsche) Tochter, die in der Ukraine lebt nun wirklich zahlen?
Kann man diesen von der Ukraine aus in Deutschland "einklagen"?
Und: Muss der Pass des Kindes verlängert werden - sie ist doch allein schon aufgrund der Tatsache, dass der Vater Deutscher ist selber ebenfalls deutsche Staatsangehörige.
Haben wir vielleicht einen Rechtsanwalt in der Gemeinschaft hier, der sich mit "ausländischem Recht" auskennt?
Welche Tipps habt ihr für die Bekannte?
Danke schon mal vorab für eure Ideen und eure Hilfe!
Gruß,
ChristophVIE