Genrelle Frage bezüglich verlängertem Aufenthalt in UA

  • Ich habe eine generelle Frage bezüglich eines verlängerten Aufenthaltes in UA. Ich kann mich entsinnen das darüber "drüben" schon einmal diskutiert wurde.

    Wie verhält es sich wenn ich einen lämgeren Aufenthalt in UA plane? Sagen wir ich fahre Ende des Monats in die Ukraine. Zu diesem Zeitpunkt habe ich in den letzten 6 Monaten / 180 Tagen 33 Tage in UA verbracht. Heisst ich könnte noch 57 Tage in UA bleiben. Wäre es möglich, und ich meine mich daran erinnern zu können das jemand schrieb es ist generell möglich, nach sagen wir 1 1/2 Monaten zum Ovir zu gehen und eine Verlängerung meines Aufenthaltes zu beantragen? Wenn ja, was wird benötigt?

    Gehen wir davon aus das da eine Bekannte wäre die bereit ist die Freundin / Verlobte zu spielen. Anhand der Stempel im Pass könnte die Story der grossen Liebe und des ständigen zu ihr Reisen Sinn machen. Hat da jemand Erfahrung mit oder Tipps?

    Wie verhält sich das mit dem vorherigen Aufenthalten? Nach den 57 Tagen hätten wir es Juli d.h. die 10 Tage vom Dezember zählen doch schon gar nicht mehr. Kann ich also 67 Tage bleiben?

    • Offizieller Beitrag

    Wie verhält es sich wenn ich einen lämgeren Aufenthalt in UA plane? Sagen wir ich fahre Ende des Monats in die Ukraine. Zu diesem Zeitpunkt habe ich in den letzten 6 Monaten / 180 Tagen 33 Tage in UA verbracht. Heisst ich könnte noch 57 Tage in UA bleiben. Wäre es möglich, und ich meine mich daran erinnern zu können das jemand schrieb es ist generell möglich, nach sagen wir 1 1/2 Monaten zum Ovir zu gehen und eine Verlängerung meines Aufenthaltes zu beantragen? Wenn ja, was wird benötigt?


    Wenn Du einen längeren Aufenthalt planst, dann kommst um ein Visum nicht herum.
    Das OVIR wird auf keinem Fall deine visafreie Aufenthaltsdauer verlängern. Auf welcher Grundlage sollte das OVIR das denn tun?
    Da hab ich auch schon auf Granit gebissen!
    Hast Du allerdings ein Visa im Pass drin, besteht durchaus die Möglichkeit das Visa vom OVIR verlängern zu lassen!

    Mal abgesehen davon das ein Visa für die UA schnell und leicht zu bekommen ist.
    Ich habe seinerzeit meinen Pass beim Konsulat mit Antrag abgegeben und nach zwei Tagen, glaub ich, konnte ich das Visa abholen!

    Liebe russische Gemeinde, ich will Euch ein Geheimnis verraten. Bandera ist nicht der Präsident der Ukraine. Stepan Bandera ist seit 1959 tot.

  • Wenn Du einen längeren Aufenthalt planst, dann kommst um ein Visum nicht herum.
    Das OVIR wird auf keinem Fall deine visafreie Aufenthaltsdauer verlängern. Auf welcher Grundlage sollte das OVIR das denn tun?

    Rene, fang lieber mit solchen Dingen nicht an ! So etwas fällt einem immer irgendwann einmal auf die Füsse ! Hast Du ja auch nicht Notwendig. Im Schlimmsten Fall hast Du dann irgendwann einmal den Schwarzen Stempel im Pass, da hilft dann auch kein Neuer Pass - da im Computersystem Du gespeichert bist. Und die Bekannte von Dir könnte auch mehr als Ärger bekommen.

    Minutemann, hat vollkommen recht und es ist die sicherste und einfachste Lösung !! :thumbup:
    Privatvisum für Aufenthalte länger als 90 Tage :

    Erforderliche Unterlagen die Du benötigst:
    Reisepass muß aber noch Minimum 6 Monate gültig sein.
    Visumformular Visa-Antrag als PDF-Datei  mit einem Passbild
    Originaleinladung des Gastgebers mit Bestätigung der Meldebehörde ( UA )
    Konsulargebühren: in Deinem Fall benötigst Du die Variante " mehrfach " Einreise kostet rund 144€


    Es gibt Zahlreiche Agenturen in Deutschland ( bestimmt auch in der Schweiz ) die Dir alle Wege und Rennereien abnehmen - hier bei uns in Leipzig hatte es in der Regel 1 - 2 Wochen gedauert. Für den Service - werden noch einmal so um die 45 € veranschlagt.
    Was Du aber auch versuchen kannst - mit den Unterlagen samt Pass und Passfoto zu einem Konsulat der UA in der Schweiz direkt hin. ggf. hast Du Glück und die stellen Dir dieses dann direkt aus.


  • Auf welcher Grundlage sollte das OVIR das denn tun?
    Da hab ich auch schon auf Granit gebissen!
    Hast Du allerdings ein Visa im Pass drin, besteht durchaus die Möglichkeit das Visa vom OVIR verlängern zu lassen!

    Da hast Du vollkommen recht, vor allem schlafende Hunde sollte man nie wecken ! Wegen der " Verlobten " wird nicht einfach mal so das Visum vom OVIR verlängert. Mir sind da noch keine Fälle bekannt.

    Und dies könnte sich auch für die " Pseud. - Verlobte " perspektivisch mal negativ auswirken, sofern diese mal vor hat ins Ausland reisen zu wollen.


    Rene mach es wie Minute vorgeschlagen hat - Visum beantragen auf Legalen Wege und Du hast Ruhe. Viel Erfolg hierbei und bitte berichte uns darüber. So in der Art haben wir das ja nun auch nicht ständig.

  • Wie verhält sich das mit dem vorherigen Aufenthalten? Nach den 57 Tagen hätten wir es Juli d.h. die 10 Tage vom Dezember zählen doch schon gar nicht mehr. Kann ich also 67 Tage bleiben

    Rene wieso gehst Du von 180 Tagen aus ? Es sind 90 und diese sind GÜLTIG innerhalb der ersten Einreise ( 6 Monate !!! )

    Original aus Visum Ukraine Auswärtiges Amt !
    Diese Regelung gilt für die Aufenthalte in der Ukraine bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an.

  • Rene wieso gehst Du von 180 Tagen aus ? Es sind 90 und diese sind GÜLTIG innerhalb der ersten Einreise ( 6 Monate !!! )]

    Erstmal vielen Dank für die Antworten! Ich werde auch nochmal höflich beim Konsulat in der Schweiz anfragen. Allerdings kann ich mich noch an den Anruf damals bei Konsulat in Irland erinnern....."fahren sie erstmal hin. Die machen das dann schon" :D

    krissa....ich meinte 90 Tage innerhalb der 180 Tage.

  • Nun bin ich etwas hin und her gerissen. Welche Option ist die beste, einfachste und wirtschaftlichste?

    Einreisen und einfach hoffen dass sich das Ovir gnädig stimmen lässt ist natürlich riskant.
    Geschäftsvisum einfach zu "erwerben". Genügend Agenturren gibt es. Eine erledigt das sogar innerhalb eines Tages für 385 Euro.
    Dann gibt es noch die Variante der Aufenthaltsgenehmigung. Da scheint es einige Agenturen in UA zu geben die das für ein kleines Entgeld "besorgen". Die Frage ist jetzt was ist einfachr, besser und wirtschaftlicher?

    Ein Geschäftsvisum erlaubt es mir mich für ein Jahr in UA aufzuhalten mit unbegrenzten Ein - und Ausreisen. Eine Aufenthaltsgenehmigung würde es mir auch erlauben einer Tätigkeit nachzugehen oder mein eigenes Geschäft dort aufzubauen. So zumindest laut Text einer dieser Agenturen.

    "В соответствии с украинским законодательством вид на жительство в Украине бывает :

    временный
    постоянный

    Временный вид на жительство оформляется на основании разрешения на использование труда иностранца и не превышает срока действия этого разрешения. Получить такое разрешение можно создав своё предприятие или трудоустроившись в уже существующее предприятие.

    Постоянный вид на жительство является бессрочным. При наличии постоянного вида на жительство не требуется получение виз для въезда в Украину, также не нужно регистрироваться в органах ОВИР. Кроме того, иностранцы, имеющие постоянный вид на жительство в Украине обладают всеми правами граждан Украины, кроме избирательных прав, то есть им не требуется разрешение на трудоустройство. Кроме того, иностранцы, у которых есть вид на жительство в Украине, могут получать визы для въезда в другие страны.

    Мы готовы прийти на помощь всем, кто хотел бы получить временный или постоянный вид на жительство. Возможность получения вида на жительство на основании решения суда."

    Was haltet ihr davon? Kosten belaufen sich auf 3000 - 5000 UAH.