Deutsch-Ukrainisches Forum
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nobody hat eine Antwort im Thema Besonderheiten bei zweitem Aufenthaltstitel in Deutschland nach zugvoriger Rückkehr in die Ukraine verfasst.
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Hallo,
für mich selbst wäre allein schon ein Grund ausreichend, der mit besserer Zukunftsperspektive zu tun hätte. Das muss ich auch anderen Menschen zugestehen. Was der aufnehmende Staat dann will und macht, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Das ist etwas verwechselt. Deutschland hat hohe Hürden für unbefristete Aufenthaltstitel (meist Niederlassungserlaubnis / im Volksmund immer noch Daueraufenthaltstitel genannt, seltener ist der spezielle Daueraufenthalt EU). Selbst die…
Andreas und Lena hat eine Antwort im Thema Besonderheiten bei zweitem Aufenthaltstitel in Deutschland nach zugvoriger Rückkehr in die Ukraine verfasst.
Die Aufenthaltserlaubnisse der 1. Fluchtwelle waren auch nicht unbefristet, sondern galten für 1 Jahr.
Ich denke, es würde auf jedem Fall Sinn machen, wenn sich eure Flüchtlinge in Bayern, vorzugsweise in deinem Landkreis, registrieren lassen. Es dürfte sicherlich immer noch möglich sein, dass sich die Flüchtlinge, eine gute Begründung vorausgesetzt, ihre Residenzstadt im Landkreis aussuchen dürfen.
Bezüglich des Wohnraumes wäre ich ein wenig vorsichtig. Ich gehe mal recht in der Annahme,…
Andreas und Lena hat mit
auf den Beitrag von nobody im Thema Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine - die Besetzung der Ukraine durch Russland in den Jahren 2022 bis 2026 reagiert.
vwe hat eine Antwort im Thema Besonderheiten bei zweitem Aufenthaltstitel in Deutschland nach zugvoriger Rückkehr in die Ukraine verfasst.
Danke,
das hilft mir tatsächlich bereits ein Stück weiter.
Wie du angenommen hast stammte die Familie tatsächlich aus einem Gebiet, das die Russen in der ersten Angriffswelle überrollt haben.
sie haben dann die erste Möglichkeit genutzt um dieses Gebiet und das Land zu verlassen.
Mutter und Tochter (damals 5 Jahre alt) haben hier an Deutschkursen teilgenommen und sprechen inzwischen leidlich gut deutsch.
Damals wurden sie in Dresden untergebracht und fanden als Familie auch ziemlich schnell…
nobody hat eine Antwort im Thema Besonderheiten bei zweitem Aufenthaltstitel in Deutschland nach zugvoriger Rückkehr in die Ukraine verfasst.
Hallo,
gehen wir einmal bitte von folgendem Beispiel aus:
Eine ukrainische Person wäre gleich Anfang 2022 nach Deutschland geflüchtet. Es gab viel Hilfe, und die Person lebte schon nach einigen Wochen mit zwei weiteren UA-Flüchtlingen in eigener Mietwohnung. Sie kehrte aber im Herbst 2022 zurück, weil die ukrainischen Landesverteidiger die Russen aus einem gewissen Gebiet vertrieben. Da wäre also die erste Flucht, Registrierung und natürlich auch der Aufenthaltstitel nach einigen Monaten…
pustekuchen hat mit
auf den Beitrag von nobody im Thema Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine - die Besetzung der Ukraine durch Russland in den Jahren 2022 bis 2026 reagiert.
nobody hat eine Antwort im Thema Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine - die Besetzung der Ukraine durch Russland in den Jahren 2022 bis 2026 verfasst.
Tag 1.475 des russischen Angriffs auf die Ukraine / 09. März 2026
Zitat aus einem Tweet: Während alle davon sprechen, dass „Putin“ Krieg gegen die Ukraine führt, denken Sie bitte daran, dass es buchstäblich einer Armee bedarf – einer Armee aus russischen Oligarchen, Propagandisten, Akademikern, Journalisten, Diplomaten, Regierungsbeamten und GEWÖHNLICHEN russischen Bürgern – um das zu tun, was Russland in der Ukraine macht.
Ich werde hier immer wieder weitere Infos hineinsetzen / Seite dann…
nobody hat mit
auf den Beitrag von Andreas und Lena im Thema Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine - die Besetzung der Ukraine durch Russland in den Jahren 2022 bis 2026 reagiert.
vwe hat das Thema Besonderheiten bei zweitem Aufenthaltstitel in Deutschland nach zugvoriger Rückkehr in die Ukraine gestartet.
Nach meinem Verständnis kann man nur in einem Land einmal einen Aufenthaltstitel erhalten und dieser wird dann weiter verlängert (derzeit bis März 2027)
Gibt es etwas zu beachten, wenn man 2022 nach dem Angriff nach Deutschland geflüchtet ist, dann aber nach einem Jahr wieder in die Ukraine zurück gekehrt ist und nun noch einmal die Ukraine in Richtung Deutschland verlassen will.
Ist das Verfahren das selbe wie bei der ersten Einreise?
Hat irgendjemand hier bereist hier Erfahrungen gemacht?