• Ich habe mir gerade den Antrag angesehen und einige Punkte sind für mich ziemlich konfus.

    http://www.kiew.diplo.de/contentblob/87…um_antrag_2.pdf

    15. Hier wird zum ersten Mal nach dem zukünftigen Aufenthaltsort gefragt - o.k

    19. Wie ist man untergebracht**: Gilt das nur für befristetete Visa?

    20. Zweck: eheliche Lebensgemeinschaft
    Jetzt wird man schon wieder nach dem Wohnort gefragt, außerdem nach Namen der Verwandten.
    Es sollte doch klar sein, das es sich um einen Ehegattennachzug handelt. :pillepalle:

    23. Dauer des Aufenthalts: Was soll da rein - unbefristet?

    26. Zählt dazu auch ein abgelehntes Besuchervisum?

    27b. Familienversichert (wäre dann ja erst zukünftig)?

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche

  • Auf dem Merkblatt steht zb, als Adresse muß deine Frau erst mal ihre Heimatadresse angeben,
    dann die neue Adresse, damit die Botschaft das an die zuständige ABH weiterleiten kann.
    Also sehe ich kein Problem bei dem Ausfüllen.

  • Bei Antragstellung sind folgende U n t e r l a g e n vorzulegen:
     gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes
    (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.)
     2 Antragsformulare, vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt
    (Hinweis1: das Formular „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ ist im Internet zu finden unter der
    Adresse: http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kie…perty=Daten.pdf
    Hinweis 2: Bitte geben sie auf dem Antrag unbedingt ihre vollständige Wohnadresse in der Ukraine mit
    Postleitzahl an sowie eine Kontakttelefonnummer.)
     3 identische und aktuelle Passbilder, zweimal für die Antragsformulare, ein Bild lose beigefügt
    (Hinweis: das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein.)
     Heiratsurkunde oder Urkunde über die Eintragung der Lebenspartnerschaft (im Original mit zwei Kopien)
     formlose schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt ist,
    die eheliche Lebensgemeinschaft / Lebenspartnerschaft in Deutschland führen zu wollen (zweifach)
     Wohnortnachweis des Partners in Deutschland, z.B. Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) oder
    Personalausweis (zweifach)
     Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes
    (nur für Partner in Deutschland, die keine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit besitzen),
    z.B. durch Lohn-/Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide, sonstige Einkommensnachweise (zweifach)
     Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache:
    grundsätzlich nachzuweisen durch das Zertifikat „Start Deutsch1“ des Goethe Instituts (im Original mit zwei
    Kopien). Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug“.
    Es werden nur v o l l s t ä n d i g e Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags
    möglich ist.
    Alle Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind (außer englischsprachige Unterlagen), müssen mit einer
    notariell beglaubigten d e u t s c h e n Ü b e r s e t z u n g eingereicht werden (auch mit zwei Kopien).
    Alle Urkunden, die von einem ukrainischen Standesamt/Notar/Gericht ausgestellt wurden, müssen mit e i n e r
    A p o s t i l l e v e r s e h e n s e i n .
    Hinweise zur Beschaffung einer Apostille finden Sie auf dem Merkblatt "Apostillen- und Urkundsbeschaffung in UA
    und Dt.doc" bei der Konsularabteilung der Botschaft.
    Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des
    Visumverfahrens nachgefordert werden.
    Anschrift:
    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    (Kanzleigebäude)
    Wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25, 01901 Kiew
    Telefon: 00380 44 247 68 00
    (Kanzleigebäude)
    Haben Sie

  • @ Dante dein Frau muß den Antrag stellen, also muß sie ihre
    jetzige Adresse angeben.
    Dann wo sie ihn Deutschland Wohnen wird.
    Da dieser Antrag auch für andere Visa ist, ist der ein wenig seltsam
    gehalten, aber wenn man sich die Hinweise dazu nimmt, finde ich ist
    das Ausfüllen möglich.

  • Ich habe mir gerade den Antrag angesehen und einige Punkte sind für mich ziemlich konfus.


    Ähm, Dante, da steht "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis".
    Die muß ja nicht zwingend zu einer FZF gehören. Deswegen sind die Fragen dann schon weder konfus noch irrational!

    Liebe russische Gemeinde, ich will Euch ein Geheimnis verraten. Bandera ist nicht der Präsident der Ukraine. Stepan Bandera ist seit 1959 tot.

  • Deiner großen praktischen Erfahrung


    Hallo Diviner, schön dass du hier auch mit machst.
    Aber das Wettmessen, wer denn die größten Erfahrungen und Durchblick hat, würde ich gerne anderen überlassen. Ich finds toll, wenn die Leute in einem Forum sich gegenseitig helfen wollen. Das die Tips ohne Gewähr auf Richtigkeit gegeben werden, sollte jedem Fragesteller eigentlich klar sein.
    In dem Sinne, "Ребята, давайте жить дружно" (C) Kater Leopol :)

  • Hallo "icke"

    ich weiß zwar nicht so genau, was Du meinen Worten entnimmst, aber ich werde es sofort klarstellen:

    Quote

    Aber das Wettmessen, wer denn die größten Erfahrungen und Durchblick hat

    Ich firmiere hier als " Osteuropa-Interessierter " und habe keinerlei eigene Erfahrungen in den Fragen der Familienzusammenführung.
    Wie sollte ich da an einem Wettmessen teilnehmen, wenn ich doch die conditio sine qua non noch nicht einmal erfülle.
    Aus diesem Grund verstehe ich also die Aufregung überhaupt nicht.
    Bei anderen Themen kann ich vielleicht eigene Erfahrungen beisteuern, zumal ich ziemlich häufig on Polen, Tschechien und manchmal in der Ukraine bin.
    Also bitte, klärt mich auf. Oder liege ich absolut daneben mit meiner Annahme von Erfahrungen bei der FZF ?

    Diviner

  • Nein, liegst Du nicht. Minute hatte es auch schon recht deutlich geschrieben, die Fragen werden auch von z.B. Auslandsstudenten beantwortet, sind also auf sowohl die Ehefrau, die im Rahmen der Familienzusammenführung ein Visum beantragt als auch dem Studenten, der in Deutschland studieren will beantwortet. Wenn man sich dies vergegenwärtigt wird schon recht deutlich, warum einige Fragen nicht so recht zu passen scheinen.

    Dante:

    Irgendwo ganz tief in meinem Emailaccount sind Julias antworten versteckt, bei Interesse such ich den Kram raus und sende ihn Dir zu.

  • Danke IBN für die Aufklärung.

    Bringen wir es einfach auf den Punkt. Ich habe schon lange mich nicht für die Entwicklungen einiger User hier interessiert. Kann doch sein, dass zwischenzeitlich Bernhard glücklich in einem Land von Osteuropa geheiratet hat und dann das FZV-Procedere durchgezogen hat.
    Oder wie Du jetzt schreibst, vielleicht die VE für eine/einen Studentin/Studenten aus einenm osteuropäischen Drittland übernommen hat.
    Wenn es so ist, dann alle Achtung Bernhard. Ich weiss, was das kostet.
    Allerdings sind meine Erfahrungen von 2000 - 2002 und diese halte ich heute nicht mehr für aktuell, es macht also keinen Sinn darauf zurückzugreifen.

    Nochmal, für ein Wettmessen brauche ich hier nicht zu schreiben. Ich habe diesen terminus technicus nicht in die Diskussion eingebracht.

    Diviner

  • OT
    Ok, vielleicht bin ich bei dem "ich weiß es aber besser" oder "du musst es gerade wissen" etwas dünnhäutig. Das sind aber eine ganz schlimme Forenkrankheiten. Besser sie brechen gar nicht erst aus. :)

    Bei anderen Themen kann ich vielleicht eigene Erfahrungen beisteuern, zumal ich ziemlich häufig on Polen, Tschechien und manchmal in der Ukraine bin.

    Genau deshalb kam mein "ich freue mich" auch aus ganz ehrlichem Herzen! :beer:

    Da ich gerne das letzte Wort habe :phat: Jetzt aber zurück zum Thema ...

  • Quote

    Auch wenn ich hier keinen ganz schlimmen Verstoß gegen die Forenregeln sehe,

    Es liegt mir absolut fern, gegen die Forenregeln zu verstoßen. Sollte ich das gemacht haben, dann unwissentlich. Dann möchte ich mich bei Bernhard öffentlich entschuldigen, dass ich ihm eigene Erfahrungen mit dem FZV unterstellt habe. Für mich ist das eine normale Kommunikation.
    Da ich, wie icke in manchen Dingen auch etwas dünnhäutig bin, überlasse ich lieber das Schreiben auch den anderen Mitgliedern, zumal ich meine, hier schon ganz andere Gangarten gelesen zu haben und ich ehrlich Marbert manchmal bewundert habe.

    Diviner

  • Ähm, Dante, da steht "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis".
    Die muß ja nicht zwingend zu einer FZF gehören. Deswegen sind die Fragen dann schon weder konfus noch irrational!

    Das ist der offizielle Antrag für das nationale Visum mit Aufenrhalt für über 3 Monate, darunter fällt auch das FZF Visum. Es wird aber nicht klar getrennt zwischen unbefristetem und befristetem Visum, einiges ist doppelt. Ein Visum zählt auch zur Aufenthaltserlaubnis, hat aber nichts mit dem in Deutschland zu beantragend Aufenthaltstitel zu tun.
    Wie gesagt, vorher bitte erstmal RICHTIG lesen, dann posten!

    Seltsam, dass man in 2 anderen Foren sofort kapiert hat, was ich meine und die Passagen auch zuerst unverständlich fand, ohne dumme Kommentare und 18 substanzlosen Antworten. :thumbup: :spiteful:

    :sorry: :brav:

    IBN

    Danke, hat sich mittlerweile erledigt. Kannst mir aber gerne trotzdem schicken, falls du Zeit hast. :)

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche