Die Berufsannerkennung - Ein kurzer Erfahrungsbericht!

    • Offizieller Beitrag

    Seit gestern hält meine Frau die Berufserlaubnis zur Ausübung als Zahnarzt im Regierungsbezirk Oberbayern in den Händen. Diese ist befristet auf zwei Jahre und ermöglicht nach den 2 Jahren die Approbation!

    Was braucht man dafür?


    Eine Menge Zeit, eine Menge Geduld und Nerven sowie nicht grad wenig Geld. Sowie einen Wust an Dokumenten, wobei zu beachten ist das die ukrainischen ggf. russischen Dokumente die beizubringen sind im Orginal vorhanden und erst mal zu übersetzen und zu beglaubigen sind.


    Zudem muß man ein klein wenig logistisches Geschick vorweisen, da manche Dokumente nur eine begrenzte Gültigkeit zur Annerkennung haben. Wenn die ukrainischen Behörden also trödeln, kann sich das schnell zum Problem entwickeln.
    An dieser Stelle ein ausdrücklicher Dank an die Familie IBN welche uns hier tatkräftig unterstützt hat.
    Keinesfalls sollte man sich der Illusiion hingeben das man so eine Annerkennung mal eben in ein paar Monaten durchgezogen hat.

    Bei den Kosten ist es mit ein paar hundert Euro auch nicht getan. Ursprünglich wollte ich die Kosten festhalten, hab mich aber dann doch entschlossen es nicht so genau wissen zu wollen um einen vorzeitigen Herzinfarkt entgegenzuwirken!
    Vor allem die halbstaatlichen Institutionen in der Ukraine haben da absolut keine Scham ordentlich die Hand aufzuhalten und für ein Dokument wie ein „Certificate of good standing“ welches für die Annerkennung unabdingbar ist ein paar 100 Euro einzufordern. Die Deutschen verlangen für ein „Certificate of good standing“ grad mal 50 Euro.

    Hat man alles fristgerecht, komplett übersetzt und beglaubigt zusammen geht man, wie in unserem Fall mit dem gut 3 cm dicken Dokumentenordner zu jeweilig zuständigen Regierung und ab da heisst es wieder warten bis die Zahnärztekammer und Regierung es eingehend geprüft und grünes Licht gegeben hat. Das kann gut und gerne nochmal acht Wochen in Anspruch nehmen.

    Empfehlen kann ich diesen Schritt dennoch allemal für jene Paare welche hochqualifizierte Ehepartner aus einem Drittland geheiratet haben. Es macht m.E. absolut keinen Sinn eine sehr gute Ausbildung und gegebenfalls jahrelange Berufserfahrung in den Sand zu setzen, weil man Zeit, Aufwand und Kosten scheut. Denn eines ist klar, ohne offizielle Annerkennung ist man in Deutschland ohne "wenn und aber" ein Hilfsarbeiter, unabhängig davon ob man im Heimatland beispielsweise ein hochqualifizierter Ingenieur mit jahrelanger Berufserfahrung war.

    Ich kann es im übrigen durchaus nachvollziehen und die deutschen Behörden auch verstehen das sie diesbezüglich sehr genau die Qualifikation prüfen und penibel bei der Einhaltung der vorgegeben Dokumente sind. Wer möchte sich schon gerne von einem Chirurgen den Bauch aufschneiden lassen wenn dieser womöglich sein Arztdiplom im jeweiligen Drittland käuflich erworben hat!

    Zum Schluß möchte ich auch noch ein Lob an unsere Beamten aussprechen. Sei es Regierung. ABH oder LRA, immer freundlich und kompetent bei Rückfragen. Sofern man sich an die Vorgaben hält gibt es keine Probleme.

    Liebe russische Gemeinde, ich will Euch ein Geheimnis verraten. Bandera ist nicht der Präsident der Ukraine. Stepan Bandera ist seit 1959 tot.

    2 Mal editiert, zuletzt von Minuteman (13. November 2013 um 12:45)

    • Offizieller Beitrag

    Dann mal herzlichen Glückwunsch! Es ist manchmal schon wirklich Hardcore, was man da so erlebt. Aber ich muss auch sagen, dass ich zum Glück bisher hier in der BRD wenig Grund zum Meckern gehabt habe. Wir haben eigentlich immer strikt nach den Regeln gespielt, vorher ggf. erst mal nachgefragt, was eigentlich die Regeln genau sind und versucht, dabei keinen zu schlechten Eindruck zu machen, und im Ergebnis war das alles dann eigentlich immer sehr entspannt. Ich bin allerdings auch froh, dass zwischen uns nie die Botschaft in Kyiv stand :fie:

  • Auch von mir Glückwunsch.
    D.h. konkret, Deine Frau darf nur unter Aufsicht arbeiten ? Vor zwei Jahren hatte ich das bei einem Kollegen an der Schweizer Grenze. Da war es eine kubanische Zahnärztin.
    Die eigene Niederlassung gibt es ja erst nach der Approbation.
    Da hast Du ja Zeit, um ordentlich Geld für einen Praxiskauf anzusparen.

    Gruß
    Diviner

    • Offizieller Beitrag

    D.h. konkret, Deine Frau darf nur unter Aufsicht arbeiten ?


    So siehts aus! Zwar nicht direkt unter Aufsicht, aber die Auflage ist während diesen 2 Jahren mit Berufserlaubnis darf sie nur im Angestellteverhältis arbeiten, keine Führungsposition inne haben sowie keine eigene Praxis eröffnen.
    Die Berufserlaubnis wird seit neusten übrigens nicht mehr verlängert sondern führt in eine Approbation. Allerdings, und das konnte mir bis jetzt noch keiner so genau beantworten, ob zuvor eine Fachkundeprüfung abgelegt werden muß oder nicht!

  • Zitat

    Da hast Du ja Zeit, um ordentlich Geld für einen Praxiskauf anzusparen.


    Aber danach, wenn es richtig brummt, kann sich Minute zur Ruhe setzen und die Erträge einstreichen. :vain:
    Sowas nennt man in Fachkreisen "Privatier" oder auch ganz profan "Ärztingatte". :thumbup:
    Und für diesen Titel braucht's dann keine Papiere mehr. :grumble: :miffy:


    Falls Ihr dann noch einen freundlichen Erben benötigt -> PN genügt! :phat:


    Spaß beiseite: Meinen Glückwunsch zum (wenn auch bürokratischen :rolleyes: ) Erfolg! :thumbup:
    :respekt:

  • Seit gestern hält meine Frau die Berufserlaubnis zur Ausübung als Zahnarzt im Regierungsbezirk Oberbayern in den Händen.


    Dann wird Deine Frau auch ein Auge zudrücken, wenn wir darauf einen heben! Herzliche Glückwünsche auch von mir!

  • Marcus, wenn Du irgendwie Fragen zu dem Thema hast, wende Dich vertrauensvoll an "Oldie2701" im FU. Er hat in seiner Zeit an der Uni derartige Prüfungen mit abgenommen und kennt sich da sehr gut aus.

    Macht Deine Frau die Anerkennung als Allgemeinzahnärztin oder arbeitet sie auf eine Doppelapprobation hin ? Sprich Arbeit in einer MKG-Praxis oder einer Klinik ?

    Gruß
    Diviner

    • Offizieller Beitrag

    Macht Deine Frau die Anerkennung als Allgemeinzahnärztin oder arbeitet sie auf eine Doppelapprobation hin ? Sprich Arbeit in einer MKG-Praxis oder einer Klinik ?


    Diviner, ich glaube wir hatten das schon mal :grumble: Kannst Du es so schreiben das es ein Fachdepp wie ich auch versteht?

    Zur eigenen Praxis, wir haben sogar schon Angebote bekommen, aber irgendwie stellt sich mir die Frage ob es überhaupt noch sinnvoll ist bei der Praxendichte noch eine aus dem Boden zu stampfen oder zu übernehmen?

    Liebe russische Gemeinde, ich will Euch ein Geheimnis verraten. Bandera ist nicht der Präsident der Ukraine. Stepan Bandera ist seit 1959 tot.

  • Hallo Marcus,

    welche Begriffe sind Dir fremd ? Kannst mir das auch über Skype oder als PN schreiben. Mir fällt nur ein: MKG-Praxis: Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie , hier gibt es keine normale Zahnbehandlung.
    Doppelapprobation: Approbation als Zahnarzt und zusätzlich Approbation als Arzt. Jeweils mit den dazugehörigen Abschlüssen.

    Eigene Niederlassung: Ist eine Frage des Alters der Kandidatin, des Preises ein Praxis- und Patientenübernahme, des Eigenkapitals usw..
    Wenn Deine Frau das mit der russischen Sprache richtig publik macht, denke ich mal, dass dürfte laufen.

    Für mich war es 1991 keine gute Entscheidung mich mit einer kompletten Praxis neu zu etablieren. Es fehlte das Eigenkapital. Ihr solltet schon mit mindestens 200000 € Eigenkaptal bei einer Praxisübernahme rechnen, wenn ihr nicht mit Krediten arbeiten möchtet.

    Oder:
    Kreditmöglichkeiten

    Gruß
    Willie

    2 Mal editiert, zuletzt von Diviner (15. November 2013 um 12:49)

  • Vor allem die halbstaatlichen Institutionen in der Ukraine haben da absolut keine Scham ordentlich die Hand aufzuhalten und für ein Dokument wie ein „Certificate of good standing“ welches für die Annerkennung unabdingbar ist ein paar 100 Euro einzufordern. Die Deutschen verlangen für ein „Certificate of good standing“ grad mal 50 Euro.


    War das zufällig diese Organisation?

    http://www.medicalcouncilukraine.org/index.php/en/g…ing-certificate

    "Übertriebene Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Ideal"
    Friedrich Nietzsche