- Offizieller Beitrag
Seit gestern hält meine Frau die Berufserlaubnis zur Ausübung als Zahnarzt im Regierungsbezirk Oberbayern in den Händen. Diese ist befristet auf zwei Jahre und ermöglicht nach den 2 Jahren die Approbation!
Was braucht man dafür?
Eine Menge Zeit, eine Menge Geduld und Nerven sowie nicht grad wenig Geld. Sowie einen Wust an Dokumenten, wobei zu beachten ist das die ukrainischen ggf. russischen Dokumente die beizubringen sind im Orginal vorhanden und erst mal zu übersetzen und zu beglaubigen sind.
Zudem muß man ein klein wenig logistisches Geschick vorweisen, da manche Dokumente nur eine begrenzte Gültigkeit zur Annerkennung haben. Wenn die ukrainischen Behörden also trödeln, kann sich das schnell zum Problem entwickeln.
An dieser Stelle ein ausdrücklicher Dank an die Familie IBN welche uns hier tatkräftig unterstützt hat.
Keinesfalls sollte man sich der Illusiion hingeben das man so eine Annerkennung mal eben in ein paar Monaten durchgezogen hat.
Bei den Kosten ist es mit ein paar hundert Euro auch nicht getan. Ursprünglich wollte ich die Kosten festhalten, hab mich aber dann doch entschlossen es nicht so genau wissen zu wollen um einen vorzeitigen Herzinfarkt entgegenzuwirken!
Vor allem die halbstaatlichen Institutionen in der Ukraine haben da absolut keine Scham ordentlich die Hand aufzuhalten und für ein Dokument wie ein „Certificate of good standing“ welches für die Annerkennung unabdingbar ist ein paar 100 Euro einzufordern. Die Deutschen verlangen für ein „Certificate of good standing“ grad mal 50 Euro.
Hat man alles fristgerecht, komplett übersetzt und beglaubigt zusammen geht man, wie in unserem Fall mit dem gut 3 cm dicken Dokumentenordner zu jeweilig zuständigen Regierung und ab da heisst es wieder warten bis die Zahnärztekammer und Regierung es eingehend geprüft und grünes Licht gegeben hat. Das kann gut und gerne nochmal acht Wochen in Anspruch nehmen.
Empfehlen kann ich diesen Schritt dennoch allemal für jene Paare welche hochqualifizierte Ehepartner aus einem Drittland geheiratet haben. Es macht m.E. absolut keinen Sinn eine sehr gute Ausbildung und gegebenfalls jahrelange Berufserfahrung in den Sand zu setzen, weil man Zeit, Aufwand und Kosten scheut. Denn eines ist klar, ohne offizielle Annerkennung ist man in Deutschland ohne "wenn und aber" ein Hilfsarbeiter, unabhängig davon ob man im Heimatland beispielsweise ein hochqualifizierter Ingenieur mit jahrelanger Berufserfahrung war.
Ich kann es im übrigen durchaus nachvollziehen und die deutschen Behörden auch verstehen das sie diesbezüglich sehr genau die Qualifikation prüfen und penibel bei der Einhaltung der vorgegeben Dokumente sind. Wer möchte sich schon gerne von einem Chirurgen den Bauch aufschneiden lassen wenn dieser womöglich sein Arztdiplom im jeweiligen Drittland käuflich erworben hat!
Zum Schluß möchte ich auch noch ein Lob an unsere Beamten aussprechen. Sei es Regierung. ABH oder LRA, immer freundlich und kompetent bei Rückfragen. Sofern man sich an die Vorgaben hält gibt es keine Probleme.